Infektionsschutz
Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern" (IfSG). Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit.
Trotz Fortschritten in der Diagnostik und Therapie in den vergangenen Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen nicht an Bedeutung verloren. Dies ist auf Resistenzentwicklungen von Keimen gegen bisher wirksame Antibiotika zurückzuführen, aber auch auf das Auftreten neuer Erreger. Die verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen begünstigen zudem die Verbreitung von Infektionserregern.
Es ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential durch Infektionserreger zu schützen. Hierzu sind zuverlässige Meldeverfahren, optimale Kommunikationssysteme auf regionaler und überregionaler Ebene sowie eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Gesundheitsbehörden mit Forschungseinrichtungen, diagnostischen Zentren und in der Patientenversorgung Tätigen Akteuren unabdingbare Voraussetzungen für effektive infektionshygienische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Merkblätter
- Meldeformular____6_IfSG_Thueringen.pdf
- 2023_Merkblatt_Hand_Fuss_Mund.pdf
- 2023_Merkblatt_Kopflaeuse.pdf
- 2023_Merkblatt_Meningokokken.pdf
- 2023_Merkblatt_MRSA.pdf
- 2023_Merkblatt_Norovirus.pdf
- 2023_Merkblatt_Pertussis.pdf
- 2023_Merkblatt_Rotavirus.pdf
- 2023_Merkblatt_Scabies.pdf
- 2023_Merkblatt_Scharlach_.pdf
Verlinkungen
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