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Mobilität, Verkehr & Rad

Fahrerlaubnis/Führerschein

Wer ein Auto, Motorrad, LKW oder Bus selbst fahren möchte, benötigt einen Führerschein. Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahren Sie auf diesen Seiten.


Ersterteilung eines Führerscheins

Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen von ihnen geführt werden dürfen. Der Antrag muss schriftlich bei der Führerscheinstelle des Wohnortes beantragt werden und wird meistens von den Fahrschulen eingereicht. Nach bestandener Prüfung erhält die antragstellende Person einen Führerschein.

Begleitetes Fahren ab 17

Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Begleiter muss Inhaber eines Führerscheins (fünf Jahre im Besitz) und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben und muss als Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Mopedführerschein mit 15

Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf.

Erweiterung & Verlängerung des Führerscheins

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnisklasse A für Motorrad besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse B für PKW erwerben. Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung allerdings zu groß geworden ist, muss unter Umständen eine neue Prüfung (Theorie und/oder Praxis) angeordnet werden. Dies wird im Einzelfall überprüft.

Neuerteilung des Führerscheins und Ersatzführerschein

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung. Für die Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), kann Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

LKW-Führerschein und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

LKW- und Busfahrer fahren nicht nur große und schwere Kraftfahrzeuge, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung. Ans Steuer darf nur, wer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt und sie regelmäßig verlängert. Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Verlängerung dieser Führerscheine

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden. Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE muss die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängert werden. Für C1 und C1E gilt das allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr. Für die Verlängerung sind unter anderem ein augenärztliches und ein allgemeinärztliches Gutachten nötig.

EU-Führerschein und internationaler Führerschein

Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen wollen oder wegen Abnutzung oder Namensänderung einen neuen benötigen, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sollten Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen. Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.

Formulare der Fahrerlaubnisbehörde

Anbei finden Sie alle aktuellen Unterlagen, welche ggf. zur Antragstellung in unserer Behörde benötigt werden:

  • Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis - neu, ab 1. Juli 2024 zu verwenden
  • Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis - beschreibbar - neu, ab 1. Juli 2024 zu verwenden
  • Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"
    • Bitte fügen Sie eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) beider Sorgeberechtigter an und beachten Sie, dass beide unterschreiben müssen.
    • Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis in Form eines Sorgerechtsnachweises vom zuständigen Jugendamt vorzulegen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf. Alternativ kann auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil hierüber im Original anerkannt werden (wird nach der Antragstellung wieder ausgegeben). Zudem kann dieses Beiblatt ausgefüllt beigefügt werden, ist jedoch zur Antragstellung nicht zwingend erforderlich.
  • Anlage zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"
    • Diese Anlage ist von jeder Begleitperson auszufüllen. Eine Kopie des Personalausweises und Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) der Begleitperson sind der Anlage beizufügen. 

Ordnungsamt

Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024

Fahrerlaubnisbehörde

E-Mailfahrerlaubnisbehoerde@gera.de
Tel.0365 838 - 2470
Fax0365 838 - 2475
ServicezeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Fahrerlaubnisanträge im StadtService H35

Führerscheinangelegenheiten sind im StadtService H35 nur nach telefonischer Terminvereinbarung oder Anfrage per E-Mail möglich (Telefon: 0365 – 838 1900).