Stadterneuerung
Die Stadterneuerung ist neben der Stadterweiterung durch zum Beispiel Neubau auf freien Flächen ein wichtiger Teil der kommunalen Stadtentwicklungsstrategie.
Die Stadterneuerung ist neben der Stadterweiterung durch zum Beispiel Neubau auf freien Flächen ein wichtiger Teil der kommunalen Stadtentwicklungsstrategie. Hier geht es um bauliche Veränderungen und die Modernisierung bestehender Gebäude, Plätze, Freiflächen und Straßen.
Stadterneuerung ist immer mit dem Ziel verbunden, durch bauliche Sanierungsmaßnahmen auch für andere Bereiche des betreffenden Quartiers positive Impulse zu setzen und die Wohnumfeld- und Lebensqualität zu steigern. Stadterneuerung ist damit kein isoliertes baulich-räumliches Instrument, sondern vielmehr Teil ganzheitlicher, integrierter Entwicklungsstrategien. Die Stadterneuerung ist damit Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie des Ressourcenwettbewerbs der Kommunen.
Spätestens seit Verabschiedung der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt und den darauf aufbauenden Programmen der Städtebauförderung hat sich für Stadterneuerungen ein Prozess der Integrierten städtebaulichen Entwicklung etabliert, der die vielfältigen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Austauschbeziehungen innerhalb des jeweiligen Gebiets bzw. Quartiers berücksichtigt.
Besonderes Städtebaurecht
Zum besonderen Städtebaurecht gehören unter anderem städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
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