Kommunale Wärmeplanung

Inhaltsverzeichnis
Einführung
Gera wird klimaneutral! Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, arbeitet die Stadt Gera eine kommunale Wärmeplanung (KWP) aus. Der Wärmeplan stellt die strategische Grundlage für CO2-neutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet Gera bis zum Jahr 2045 dar. Die Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans ist auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung (WPG 2023) und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze für Kommunen über 100.000 Einwohner verpflichtend.
Die KWP hat das Ziel, die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene klimaneutral und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten. Die Wärmeversorgung verursacht einen großen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland, insbesondere im Wohnungsbestand, wo die Wärme überwiegend aus fossilen Quellen stammt. Die Transformation der Wärmeversorgung ist entscheidend für die Erreichung der Klima-Neutralität bis 2045.
Die Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der Kommunen hilft, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und effizient zu gestalten, indem lokale Potenziale zur Treibhausgasreduktion und Nutzung erneuerbarer Energien analysiert werden. Der Mehrwert umfasst eine zukunftssichere Wärmeversorgung, geringere Abhängigkeit von Energieimporten und stabilere Preise. Zudem wird durch die Nutzung regionaler erneuerbarer Potenziale die lokale Wertschöpfung gestärkt. Die strategische Planung fördert eine bessere Planbarkeit und erleichtert die Beantragung von Fördermitteln, für den Ausbau von Wärmenetzen und erneuerbaren Wärmeerzeugungskapazitäten. Im Ergebnis soll die Wärmeversorgung langfristig preisstabil, günstig und CO2-neutral dargestellt werden.
Die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) umfasst mehrere aufeinanderfolgende Prozessschritte:
- Vorbereitungsphase: Hier wird die interne Prozessorganisation zur Umsetzung der Wärmeplanung definiert und vorbereitet.
- Eignungsprüfung: Es wird geprüft, ob bestimmte Gebiete für eine Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze geeignet sind.
- Bestandsanalyse: Eine umfassende Erhebung der aktuellen Wärmeversorgungssituation erfolgt, einschließlich Infrastruktur, Abwärmequellen und Wärmeverbrauch.
- Potenzialanalyse: Mögliche Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz werden untersucht.
Anschließend wird ein Zielszenario entwickelt, das ein Zielbild für die zukünftige Wärmeversorgung aufzeigt, um die Treibhausgasreduktion zu erreichen. Darauf folgt die Umsetzungsstrategie, bei der konkrete Maßnahmen und Projekte sowie Zuständigkeiten festgelegt werden. Nach der Auslegung des Wärmeplans erfolgt der Beschluss in der kommunalen Volksvertretung (Stadtrat), begleitet von einer kontinuierlichen Beteiligung der relevanten Akteure und der Öffentlichkeit.
Nach dem Beschluss beginnt die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich Detailplanung (z. B. Machbarkeitsstudien und Quartierskonzepte) und Maßnahmenumsetzung. Ein Monitoring sorgt dafür, dass die Ziele des Plans eingehalten werden. Schließlich erfolgt eine regelmäßige Evaluierung und Anpassung des Wärmeplans, um den Fortschritt zu überprüfen und notwendige Änderungen vorzunehmen, mindestens alle fünf Jahre.
Die Beteiligung der Akteure, insbesondere der Bevölkerung und Unternehmen, spielt dabei eine entscheidende Rolle, besonders in der Umsetzungsphase, etwa zur Ermittlung der Anschlussquoten von Wärmenetzen.
Gesetzliche Grundlagen zur Wärmeplanung
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (das sogenannte Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20.12.2023 stellt eine entscheidende Grundlage dar, um die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten. Insbesondere für Kommunen wie die Stadt Gera mit ca. 96.000 Einwohnern ergeben sich aus diesem Gesetz klare rechtliche Verpflichtungen zur Erstellung einer Wärmeplanung, die sowohl im Hinblick auf die Dekarbonisierung als auch auf die Umsetzung der nationalen Klimaziele von großer Bedeutung ist.
Die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer Wärmeplanung für Kommunen unter 100.000 Einwohnern, wie im Falle Geras, resultiert aus dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Klimaschutzverpflichtungen und zur Förderung der Dekarbonisierung des Wärmesektors. Es stellt eine direkte Anforderung an größere Städte und Kommunen, sich aktiv mit der Planung und Umstellung ihrer Wärmeversorgung auf erneuerbare und klimafreundliche Quellen auseinanderzusetzen.
Nach dem Gesetz (§ 4, Satz 1 ff.) müssen Kommunen, in denen zum 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Die KWP umfasst eine umfassende strategische Planung, die darauf abzielt, die lokale Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und fossile Energieträger zu ersetzen.
Vorteile der Wärmeplanung für Kommunen
Für Kommunen bietet die Wärmeplanung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch zahlreiche Chancen und Vorteile:
- Reduktion von CO2-Emissionen: Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen trägt direkt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei und unterstützt das Erreichen der Klimaziele.
- Wirtschaftliche Vorteile: Eine nachhaltige Wärmeversorgung kann langfristig zu niedrigeren Energiepreismodellen führen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Zudem werden durch die lokale Nutzung erneuerbarer Energien neue Wertschöpfungspotenziale und Arbeitsplätze geschaffen.
- Energieunabhängigkeit: Kommunen können ihre Energieversorgung durch die Nutzung lokaler, erneuerbarer Energien langfristig stabilisieren und sind weniger anfällig für Preisschwankungen und geopolitische Krisen.
- Stärkung der lokalen Wirtschaft: Die Entwicklung von innovativen Lösungen zur Wärmeversorgung und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördert die regionale Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Bessere Planbarkeit und Zukunftssicherheit: Die strategische Planung der Wärmeversorgung sorgt für eine langfristige, zukunftsfähige Infrastruktur, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird und gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.
Das Projekt und zentrale Beteiligte in Gera
Nach landesgesetzgeberischen Vorgaben des Thüringer Wärmeplanungsausführungsgesetzes (ThürWPGAG, 2024) ist die Stadt Gera die planungsverantwortliche Stelle und damit verantwortlich für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung. Unterstützt wird die Stadt Geradurch die Beratungsunternehmen ifok GmbH als Hauptauftragnehmer und die Unterauftragnehmer R&Y Energiewandel GmbH und Greenventory GmbH. Diese Dienstleister wurden über eine europaweite Ausschreibung ermittelt und verfügen über umfassende Erfahrungen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.
Im Zuge des KWP-Prozesses werden Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Gera, die EGG, lokale Wohnungsbaugesellschaften, weitere Unternehmen und Institutionen sowie externe Fachleute, Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Formate in unterschiedlicher Intensität eingebunden.
Das Projekt zielt auf eine fristgerechte Fertigstellung und Verabschiedung der KWP in Gera bis zum 30.06.2025. Nachstehend werden der Zeitplan und zentrale Meilensteine abgebildet:

Häufig gestellte Fragen
- Warum braucht es eine nachhaltige Transformation des Wärmesektors?
- Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
- Was sind die Vorteile einer Kommunalen Wärmeplanung?
- Aus welchen Prozessschritten besteht die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?
- Was kostet die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?
- Können alle meine Fragen/ individuelle Fragen mit der KWP beantwortet werden?
- Ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen auch nach der Fertigstellung der Wärmeplanung erlaubt?
- Wie werden Bürger und Stakeholder in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einbezogen?
- Welche Faktoren beeinflussen Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?
- Wie sind die am Ende des KPW-Prozesses definierten Eignungsgebiete zu verstehen?
Warum braucht es eine nachhaltige Transformation des Wärmesektors?
Die Energiewende in Deutschland konzentriert sich bislang hauptsächlich auf den Stromsektor. Doch die Wärmeversorgung – inklusive Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälte – trägt etwa 60 % zum gesamten Endenergieverbrauch bei und ist somit für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im bestehenden Wohnungsbestand werden rund 80 % der Wärme noch aus fossilen Energieträgern gewonnen, was die Wärmeversorgung zum größten Hebel der Energiewende macht. Die geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben die Risiken einer hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen offengelegt, was zu Instabilität und stark steigenden Preisen geführt hat. Der Einsatz lokal erzeugter erneuerbarer Wärme kann uns helfen, unabhängiger zu werden und für Preisstabilität zu sorgen. Zwar könnte erneuerbare Wärme kurzfristig teurer sein als Öl und Gas, jedoch bietet sie eine Absicherung gegen Preisschwankungen wie die, die 2022 auftraten. Diese Planungssicherheit kommt sowohl privaten Haushalten als auch Unternehmen zugute.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das es Kommunen ermöglicht, eine umfassende Strategie für die Wärmewende der Kommune zu entwickeln. Damit wird die Grundlage gelegt, die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Durch die Erstellung einer solchen Strategie tragen die Kommune aktiv zur zukünftigen Wärmeversorgung bei und gestaltet die Wärmewende als Teil der größeren Energiewende.
Was sind die Vorteile einer Kommunalen Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) fördert die Treibhausgasneutralität im Wärmesektor und trägt zur Versorgungssicherheit sowie zur Unabhängigkeit von Energieimporten bei. Darüber hinaus erhöht die KWP die Planungssicherheit für Investitionen, schafft lokale Wertschöpfung und ermöglicht Synergien bei Infrastrukturprojekten, was letztlich einen Wettbewerbsvorteil bei Ansiedlungsentscheidungen bietet. Besonders wichtig ist, dass die KWP einen wertvollen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge leistet, da sie es den Kommunen ermöglicht, aktiver und koordinierter zu agieren.
Aus welchen Prozessschritten besteht die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst im Wesentlichen fünf Phasen: die Vorbereitungsphase, die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien und die Erstellung der Umsetzungsstrategie. Das Ergebnis dieser Phasen ist ein vollständiger Kommunaler Wärmeplan. Nach der Erstellung folgen die Detailplanung, das Monitoring sowie die Evaluierung, Neubewertung und Aktualisierung des Wärmeplans. Daher ist die KWP ein fortlaufender Prozess, der bis zur vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung reicht.
Was kostet die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?
Eine pauschale Bezifferung der Kosten ist nicht möglich, da sie von den spezifischen Gegebenheiten abhängt. Dazu zählen die Zielsetzungen (insbesondere der Detaillierungsgrad der KWP), der betrachtete Rahmen (zum Beispiel einschließlich des Stromsektors), die Gestaltung des Prozesses und der Akteursbeteiligung sowie das Vorhandensein von Daten und Vorarbeiten, wie etwa bestehenden Konzepten oder Beteiligungs- und Arbeitsprozessen
Können alle meine Fragen/ individuelle Fragen mit der KWP beantwortet werden?
Die Wärmeplanung und damit verbundene Karten dienen als Orientierung und planerische Leitplanke für Eigentümer*innen, Unternehmen und Bürger*innen für eigene Entscheidungen zur Wärmeversorgung. Sie hat ausdrücklich nicht den Anspruch, individuelle, projektbezogene Detailplanungen zu ersetzen. Hierzu zählen unter anderem technische, ökonomische und umsetzungsrelevante Fragen geklärt werden.
Ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen auch nach der Fertigstellung der Wärmeplanung erlaubt?
Nach dem 30. Juni 2026 wird es einmalig erlaubt sein, eine fossile Heizungsanlage einzubauen. Die Umstellung auf eine Lösung, die der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht entspricht, muss innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Für Gebäude mit mindestens einer Etagenheizung kann sich diese Frist sogar auf bis zu 13 Jahre nach dem Ausfall der ersten Etagenheizung verlängern. Zudem bestehen Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren für fossile Heizungen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht sofort realisierbar ist.
Wie werden Bürger und Stakeholder in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einbezogen?
Die Beteiligung von Bürger*innen sowie Stakeholdern wird im Rahmen der Wärmeplanung unterschiedlich ausgestaltet, da es sich bei der KWP um einen strategischen Prozess der Kommune handelt. Sie kann grundsätzlich mithilfe von Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen und Social Media oder auch über eine direkte Konsultation mit Interessensgruppen erfolgen. Bei der Kommunalen Wärmeplanung in Gera werden Fachakteure über verschiedene Workshops beteiligt. Bürger*innen werden über die Website informiert.
Welche Faktoren beeinflussen Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?
In der kommunalen Wärmeplanung gibt es zahlreiche Faktoren, die die Entscheidungsfindung beeinflussen können. Zu den wichtigsten gehören:
- Art und Umfang der bestehenden Bebauung
- Geplante Neubauten, Stadtquartiere und Rückbauprojekte
- Eigentümerstrukturen der Gebäude
- Aktueller Wärmeverbrauch, eingesetzte Wärmeerzeuger und verwendete Energieträger
- Verfügbare Wärmequellen
- Vorhandene Wärmenetze
- Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
- Topografie des Standorts
Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und stehen oft in Wechselwirkung zueinander, was zu komplexen Entscheidungsprozessen in der kommunalen Wärmeplanung führt.
Wie sind die am Ende des KPW-Prozesses definierten Eignungsgebiete zu verstehen?
Die Grenzen der verschiedenen Eignungsgebiete werden gemäß verschiedener Wärmeversorgungskonzepte definiert, können jedoch in der Folge bei einer detaillierteren Ausarbeitung angepasst werden. Aus rechtlichen Gründen und aufgrund der verfügbaren Datenbasis erfolgt die Planung in Form von Baublöcken. Die definierten Eignungsgebiete werden aufgrund der vorliegenden Berechnungen und Methoden als geeignet erachtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es Einschränkungen für den Bau von Wärmenetzen in Versorgungsgebieten gibt, die schwerpunktmäßig für eine dezentrale Versorgung priorisiert werden.