Stadtplanung & -gestaltung
Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch
Im Rahmen der Behördenbeteiligung nehmen die Träger öffentlicher Belange aus ihrer Sicht Stellung zum Bebauungsplanentwurf.
Behördenbeteiligung nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans nicht ohne weiteres überschaubar sind, Eingang in diesen finden und dass fachgesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.
Aktuelle Behördenbeteiligungen
Stadtplanungsamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Christian Villiers |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Service und Verwaltung | |
stadtplanung.verfahren@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4420 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |