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Stadtplanung & -gestaltung

Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nehmen die Träger öffentlicher Belange aus ihrer Sicht Stellung zum Bebauungsplanentwurf.

Behördenbeteiligung nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans nicht ohne weiteres überschaubar sind, Eingang in diesen finden und dass fachgesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Aktuelle Behördenbeteiligungen

    Stadtplanungsamt

    AnschriftAmthorstraße 11
    07545 Gera
    PostanschriftKornmarkt 12
    07545 Gera
    LeitungChristian Villiers
    Barrierefreier ZugangNein

    Abteilung Service und Verwaltung

    E-Mailstadtplanung.verfahren@gera.de
    Tel.0365 838 - 4420
    ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
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