Verbindliche Bauleitplanung
Alle relevanten Satzungen und Pläne zum Thema Bauen auf einen Blick.
Erläuterungen zum Verfahren
Bebauungspläne dienen der Steuerung der Bodennutzung, indem Art und Umfang der zulässigen Nutzung des Bodens durch sogenannte Festsetzungen verbindlich vorgegeben und schließlich als Satzung beschlossen werden. Im Vergleich zum Flächennutzungsplan, mit dem die Gemeinde die Grundzüge der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet vorbereitet, umfasst der Bebauungsplan parzellenscharf einen konkreten, räumlich begrenzten Teilbereich (Geltungsbereich). Das Baugesetzbuch (BauGB) legt in § 1 die allgemeinen Ziele der Bauleitplanung fest.
Eine Sonderform stellt der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB dar. Dieser verfolgt das Ziel, ein konkretes Vorhaben durch einen Investor (Vorhabenträger) zeitnah zu realisieren.
Zu jedem Bebauungsplan gehört neben der Planurkunde (i.d.R. Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) auch eine Begründung (i.d.R. mit Umweltbericht), in welcher die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele und Zwecke erläutert werden.
Der Ablauf des Planverfahrens ist im BauGB vorgegeben.
Die Gemeinden können neben den oben genannten Satzungen weitere städtebauliche Satzungen nach den §§ 34 und 35 BauGB erlassen. Darunter fallen Innenbereichssatzungen (Klarstellungssatzungen, Entwicklungssatzungen, Ergänzungssatzungen) und Außenbereichssatzungen.
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