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Stadtpolitik

Stadtrat, Ausschüsse und Ortsteilräte

Der Stadtrat besteht aus 42 Stadtratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister. Die Stadtratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt, wobei die derzeitige Wahlperiode im Juni 2024 beginnt und im Mai 2029 endet.

Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel einmal monatlich, mittwochs ab 17:30 Uhr und bei Bedarf donnerstags ab 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt. Bestandteil der Stadtratssitzung ist die Einwohnerfragestunde.

Alle wichtigen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden Sie im Ratsinfomanagement.

In unserer Mediathek können Sie die zurückliegenden Sitzungen noch einmal anschauen.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Terminplanungen für die Jahre 2024 und 2025 des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse sowie über die Terminplanung 2024 der Ortsteilräte.

 Alle Informationen über die Ortsteilräte erhalten hier.

Sitzverteilung Stadtrat nach Parteien / Wählervereinigungen

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FraktionZimmer TelefonE-Mail
AfD1060365 838-1580afd-fraktion@gera.de
CDU1040365 838-1520cdu-fraktion@gera.de
Bündnis Gera103 info@buendnis-gera.de
SPD - B90/Grüne - Die Partei - Liberale Allianz 1100365 838-1540fraktion.spd.die-gruenen.die-partei.liberale-allianz@gera.de
Die LINKE.1020365 838-1530die-linke-fraktion@gera.de
Bürgerschaft FÜR GERA1050365 838-1550buergerschaft-fuergera-fraktion@gera.de

Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Stadtratssitzung und ist grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt. In Ausnahmefällen kann sie durch den Oberbürgermeister auf bis zu 45 Minuten ausgedehnt werden.

Die Einwohner der Stadt Gera haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Gleiches gilt für Vertreter in der Stadt Gera ansässiger Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände und Unternehmen. Die Fragen müssen sich auf in der Zuständigkeit des Stadtrates liegende allgemeine Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Gera beziehen und über Einzelinteressen hinausreichen. Unzulässig sind insbesondere Themen, deren Behandlung gegen Rechtsvorschriften verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen würden sowie Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich zu behandeln sind.

Fragen sollen bis eine Woche vor der Stadtratssitzung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an stadtrat@gera.de) an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Den Fraktionen werden diese unverzüglich zur Kenntnis gegeben. Die Beantwortung erfolgt in der Regel in der Einwohnerfragestunde. Erst in der Sitzung gestellte Fragen können auch schriftlich oder elektronisch beantwortet werden.

Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen. Jedem Einwohner wird die Gelegenheit gegeben, sein Anliegen zu erläutern. Die Erläuterung soll den Zeitrahmen von 5 Minuten jedoch nicht überschreiten. Dem Fragesteller soll Gelegenheit gegeben werden, sachliche Nachfragen zu stellen. Zulässig sind bis zu drei, auf das vom Einwohner vorgetragene Thema bezogene Nachfragen.

Die Behandlung einer schriftlich gestellten Frage kann abgelehnt werden, wenn der Fragesteller nicht anwesend ist. Fragen, die nicht oder nicht umfassend in angemessener Zeit beantwortet werden können, werden schriftlich beantwortet.

Die Fragen aus den letzten Einwohnerfragestunden sowie deren Beantwortung sind in den nachfolgenden Dokumenten zusammengestellt.

Geraer Mediathek, Videoplattform
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Videoplattform

Geraer Mediathek

Die offizielle Streaming- und Video-Plattform von Gera. Unteranderem mit Aufzeichnungen aller Stadtratssitzungen.


Ortsteile der Stadt Gera, Über Gera, S. Mosch
. © S. Mosch

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Ortsteile der Stadt Gera

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Geraer Ortsteile. Beim Klick auf die einzelnen Ortsteile erhalten Sie nähere Informationen über Zahlen und Fakten sowie ihre geschichtliche Entwicklung.