Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" nimmt die Interessen der ganzen Familie in den Blick.
Förderjahr 2025
Die Abgabe eines Antrags zur Förderung von Mikroprojekten im Förderjahr 2025 war bis zum 31.08.2024 bei der Stadtverwaltung möglich. Darüber hinaus sind zusätzliche Möglichkeiten für eine Antragstellung noch für das Förderjahr 2025 telefonisch oder per E-Mail im Dezernat Soziales, Jugend und Kultur zu erfragen.
Warum gibt es das Landesprogramm?
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2014 festgeschrieben, Familien stärker zu unterstützen. Familien in Thüringen müssen sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und den Anforderungen durch die gesellschaftliche und ökonomische Lebenswelt auseinandersetzen. Dabei werden die sozialen infrastrukturellen Rahmenbedingungen den veränderten Bedarfen von Familien in Thüringen nicht immer gerecht. In Zeiten steigender finanzieller Lasten wird zudem die Notwendigkeit einer effektiveren Bündelung und Nutzung der kommunalen Ressourcen im sozialen Sektor immer deutlicher. Parallelstrukturen in Angeboten und Verwaltung führen zu Dopplungen und an anderer Stelle sind Lücken entstanden. Die Zusammenarbeit von verschiedenen Verwaltungsstrukturen, mit Freien Trägern sowie mit Familien direkt ist ein Weg, neue Angebote zu etablieren und bestehende bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Warum nützt das Landesprogramm den kreisfreien Städten und Landkreisen?
- Stärkung einer bedarfsgerechten, demografiefesten und nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur
- Etablierung einer integrierten Planung aller vom Programm erfassten Handlungsfelder gemeinsam mit den Akteuren vor Ort unter Beteiligung der Familien
- Gewährleistung der notwendigen kontinuierlichen Vernetzung, Etablierung eines neuen Dialoges mit allen Akteuren
- Qualifizierung der Angebote in ihrer Wirksamkeit, Stärkung von ehrenamtlichem Engagement
- Stärkung der Identifikation von Familien mit ihrer Region
Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?
Das Land Thüringen fördert mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie:
- Frauen- und Familienzentren
- Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
- Thüringer Eltern-Kind-Zentren
- regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
- Zuschüsse für Seniorenarbeit
Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen. Die Kommunen beteiligen sich mit einer
Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent der Fördersumme. Die Finanzierung ist in einem Stufenplan geregelt.
Dezernat 3000 Jugend und Kultur
Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
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Verkehrsmittel | Stadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Kühnel Sachbearbeiterin |
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Formulare LSZ
Downloads zum LSZ
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (DS-GVO Art. 13)
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Projektförderung (ANBest-p)
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Gebietskörperschaften (ANBest - Gk)
- Hinweise zur Zuwendungsfähigkeit von Honorarausgaben
- Honorarstaffel 2024
- Richtlinie LSZ des Landes
- Richtlinie LSZ der Stadt Gera
- Fachspezifischer integrierter Plan
- Publizitätsleitfaden