Tiere
Alles rund um unsere Fellnasen und tierischen Begleiter, Haustiere wie Nutztiere, finden Sie hier.
Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt sowohl für die landwirtschaftliche Tierhaltung als auch für die private Haustierhaltung.
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Die Anschaffung eines Haustiers muss gut durchdacht sein. Tiere sind Lebewesen, die viele Ansprüche an ihre Haltung stellen. Deshalb ist es so wichtig, sich genau damit auseinanderzusetzen.
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Ein tierärztlicher Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.
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Die Tierrettung fährt Tag und Nacht an sieben Tagen die Woche im Einzugsgebiet Gera für Tiere in Not raus.
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Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden. Auf Hundewiesen können Sie ihrem Vierbeiner freien Lauf gewähren.