Zum Inhalt springen
Migration und Integration

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Gera entscheidet über aufenthaltsrechtliche Anträge von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, berät über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung und trifft gegebenenfalls Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, z. B. Ausweisung und Abschiebung.

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist bis auf Weiteres nur noch mit Termin möglich.

Termine für die Ausländerbehörde können Sie hier online anfragen.

Fragen zu laufenden Antragsverfahren oder grundlegende ausländerrechtliche Fragen bitten wir unter Angabe des Anliegens, des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Adresse an auslaenderwesen@gera.de zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass es in der Antragsbearbeitung aktuell zu Verzögerungen kommt. Die Bearbeitung erfolgt priorisiert nach Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs. Wir bitten daher grundsätzlich von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, damit sich die Sachbearbeiter/innen auf die Bearbeitung der Vorgänge konzentrieren können.

Die Ausgabe von Dokumenten erfolgt ohne Termin zu folgenden Zeiten:

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung durch Vorlage des PIN-Briefes bzw. einer Bestätigung der Ausländerbehörde über die Fertigstellung nachzuweisen ist.

Sie können auch eine andere Person mit der Abholung Ihrer Dokumente bevollmächtigen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter muss eine Abholvollmacht, ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen und Ihren alten Aufenthaltstitel mitbringen.
Bei Minderjährigen (bis zum 16. Lebensjahr) kann der gesetzliche Vertreter (Elternteil) den eAT abholen. Ab dem 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass der gesetzliche Vertreter (Elternteil) nur bei Vorlage einer Abholvollmacht den eAT erhält.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache immer Ihren gültigen Reisepass oder Ihr gültiges Ausweisdokument mit. Weitere Unterlagen sind je nach Ihrem Anliegen erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Die jeweiligen Gebühren sind von Ihrem Anliegen und Ihrem Aufenthaltszweck abhängig und werden bei Antragstellung fällig.

Sollten Sie Leistungen nach Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird geprüft, ob Sie von den Gebühren befreit sind. Dafür legen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 3-4 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und unterschriebenen Anträge und Unterlagen zur Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten online oder auf dem Postweg zu. Eine persönliche Antragsabgabe ist nicht erforderlich. Entsprechende Antragsformulare finden Sie Hier unter Downloads. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ein biometrisches Foto einreichen. Wir haben Ihnen hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer mit. 

Folgende Anträge auf einen Aufenthaltstitel können vollständig online abgegeben werden:

Die Antragsstrecken finden Sie rechts unter Online-Services.

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, Pixabay
. © Pixabay

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.


Chancen-Aufenthaltsrecht, Freepik
. © Freepik

Chancen-Aufenthaltsrecht

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Ausländerbehörde

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungHerr Oheim
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailauslaenderwesen@gera.de
Tel.0365 838 - 2539
Fax0365 838 - 2535
Servicezeiten

Ansprechpartner/innen

Frau Brenner

Teamleiterin Asylrecht

Heinrichstraße 35

E-Mailauslaenderwesen@gera.de
Herr Konik

Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht

Heinrichstraße 35

E-Mailauslaenderwesen@gera.de
Frau Golde

Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

E-Mailstaatsangehoerigkeit@gera.de

Dienstleistungsangebot