Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadt Gera entscheidet über aufenthaltsrechtliche Anträge von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, berät über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung und trifft gegebenenfalls Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, z. B. Ausweisung und Abschiebung.
Ab dem 01.05.2025 sind für die Beantragung von Dokumenten nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Ein Lichtbild kann nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Wir bieten Ihnen ab 01.05.2025 die Möglichkeit, an unserer Speed-Capture-Station ein digitales Foto für 6,00 EUR vor Ort zu erstellen. Dieses kann nur für die Dokumentenbeantragung genutzt werden und wird während der Antragstellung vom jeweiligen Sachbearbeiter abgerufen. Bitte planen Sie hierfür 20 Minuten vor Ihrem Termin ein.
Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Liste der Fotografen, bei welchen Sie ab 01.05.2025 ebenfalls digitale Lichtbilder anfertigten und per cloudbasierten Verfahren an die Ausländerbehörde übermitteln lassen können.
Die afghanische Regierung hat Botschafter aus zahlreichen Auslandsvertretungen weltweit abgezogen. Hierunter befinden sich auch die Botschaft Berlin und das Generalkonsulat Bonn. Alle Dokumente, die seit dem 29. Juli 2024 von den betroffenen Auslandsvertretungen ausgestellt werden bzw. worden sind, werden von der afghanischen Regierung nicht mehr akzeptiert.
Das Generalkonsulat München ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Generalkonsulat München willens und in der Lage ist, die für die Ausreise nach Afghanistan benötigten Dokumente auszustellen. Die entsprechenden Gesuche sollten auch für Ausreisewillige außerhalb des Konsularbezirks gestellt werden können.
Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist bis auf Weiteres nur noch mit Termin möglich.
Termine für die Ausländerbehörde können Sie hier online anfragen.
Fragen zu laufenden Antragsverfahren oder grundlegende ausländerrechtliche Fragen bitten wir unter Angabe des Anliegens, des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Adresse an auslaenderwesen@gera.de zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass es in der Antragsbearbeitung aktuell zu Verzögerungen kommt. Die Bearbeitung erfolgt priorisiert nach Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs. Wir bitten daher grundsätzlich von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, damit sich die Sachbearbeiter/innen auf die Bearbeitung der Vorgänge konzentrieren können.
Die Ausgabe von Dokumenten erfolgt ohne Termin zu folgenden Zeiten:
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung durch Vorlage des PIN-Briefes bzw. einer Bestätigung der Ausländerbehörde über die Fertigstellung nachzuweisen ist.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung Ihrer Dokumente bevollmächtigen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter muss eine Abholvollmacht, ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen und Ihren alten Aufenthaltstitel mitbringen.
Bei Abholung des eAT für Minderjährigen (bis zum 16. Lebensjahr) nur durch einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil) alleine, wird ebenso eine Abholvollmacht des anderen Elternteils benötigt. Ab dem 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass der gesetzliche Vertreter (Elternteil) nur bei Vorlage einer Abholvollmacht den eAT erhält.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache immer Ihren gültigen Reisepass oder Ihr gültiges Ausweisdokument mit. Weitere Unterlagen sind je nach Ihrem Anliegen erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Die jeweiligen Gebühren sind von Ihrem Anliegen und Ihrem Aufenthaltszweck abhängig und werden bei Antragstellung fällig.
Sollten Sie Leistungen nach Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird geprüft, ob Sie von den Gebühren befreit sind. Dafür legen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 3-4 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und unterschriebenen Anträge und Unterlagen zur Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten online oder auf dem Postweg zu. Eine persönliche Antragsabgabe ist nicht vorgesehen, so dass auch keine Terminvergabe zur Antragsabgabe erfolgt. Entsprechende Antragsformulare finden Sie Hier unter Downloads. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ein biometrisches Foto einreichen. Wir haben Ihnen hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer mit.
Folgende Anträge auf einen Aufenthaltstitel können vollständig online abgegeben werden:
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Aufenthaltstitel für aus der Ukraine vertriebene Menschen
- Niederlassungserlaubnis
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
Die Antragsstrecken finden Sie rechts unter Online-Services.

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Chancen-Aufenthaltsrecht
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben wir hier für Sie zusammengefasst.

FAQs - häufig gestellte Fragen und Antworten
FAQs - häufig gestellte Fragen und Antworten
Ausländerbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Leitung | Herr Oheim | ||
Schließtage | 02.05.2025, 30.05.2025 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
auslaenderwesen@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 2539 | ||
Fax | 0365 838 - 2535 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Brenner Teamleiterin Asylrecht | Heinrichstraße 35
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Herr Konik Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht | Heinrichstraße 35
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Frau Golde Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
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Online-Services
Downloads
- Merkblatt - Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Antrag auf Daueraufenthalt EU
- Antrag auf Verlängerung eines kurzfristigen Aufenthalts/Schengener Visum
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
- Schulbescheinigung
- Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. Reiseausweises
- Vollmacht des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters (Elternteil) bei der Abholung des eAT für ein Kind
Dienstleistungsangebot
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes, Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Flüchtlinge beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen des Krieges in der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen