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Meldung zu Bedarfen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
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Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Finanzamt)
Sofern gemeinnütziger Träger ausgewählt wurde.
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Inhalt der Tätigkeit
Zeitraum der Arbeitsgelegenheit
Einsatzzeiten
Wöchentlicher Stundenumfang pro Platz
Anzahl der vorhandenen Plätze für Arbeitsgelegenheiten
Regelmäßige Arbeitstage
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Weitere Angaben/Hinweise
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Es wird versichert, dass reguläre Arbeitskräfte nicht durch die Arbeitsgelegenheit vom Arbeitsmarkt verdrängt werden und das Arbeitsergebnis der Arbeitsgelegenheit dem Wohle der Allgemeinheit dient.
Der Träger erklärt sich bereit, den Teilnehmer zwischen Wohnort und Tätigkeitsort auf eigene Kosten zu befördern, sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Der Träger erklärt sich bereit, dem Teilnehmer alle für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel, -materialien und -geräte sowie, sofern benötigt, Arbeitskleidung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
Der Träger verpflichtet sich, die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bis jeweils zum 10. des Folgemonats für den vorhergehenden Monat durch Übermittlung des durch den Träger ausgefüllten und vom Teilnehmer unterzeichneten Arbeitsnachweis-Formular gegenüber der Stadt Gera nachzuweisen.
Der Träger verpflichtet sich, jedes Fehlverhalten eines Teilnehmers im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit, welches dem Zweck der Arbeitsgelegenheit nicht entspricht, der Stadt Gera unverzüglich anzuzeigen.
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