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Migration und Integration

Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Gera
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Gera gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 5 Jahren oder
    • 3 Jahren, wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, den Lebensunterhalt sichern und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 GER für Sprachen erfüllen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtende Handlungen und sind gegen den Schutz von Juden und das friedliche Zusammenleben verschiedener Völker.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22,23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes),
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben und belegen dies mit entsprechenden Nachweisen, wie:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder -bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.

Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie per Mail oder bei Antragsabgabe.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Pass oder ID-Karte und ggf. Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde, Auszug aus dem Zivilregister- oder Familienregister, ggf. Heiratsurkunde
  • Weitere Unterlagen siehe Hinweisblatt

Welche Unterlagen Sie im Detail vorlegen müssen, erfahren Sie auf Nachfrage per Mail bzw. bei Zusendung der Terminbestätigung und der Antragsunterlagen samt Hinweisblatt zu erforderlichen Unterlagen.

Formulare:

Das Antragsformular samt Anlagen und Hinweisblatt erhalten Sie per Mail direkt von der Staatsangehörigkeitsbehörde, mit der Terminbestätigung.

Gebühren:

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen

Rechtsgrundlagen:
Staatsangehörigkeitsgesetz

Staatsangehörigkeitsbehörde

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstaatsangehoerigkeit@gera.de
Fax0365 838 - 1901
Servicezeitennach Vereinbarung

Ansprechpartner/innen

Frau Golde

Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

Tel.0365 838 - 1913
Frau Hirs

Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

Tel.0365 838 - 1912
Herr Seime

Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitsrecht

Tel.0365 838 - 1912

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