Unterstützung bei Wohnungskosten
De Stadt unterstützt Sie bei Kosten der Unterkunft und der Heizung und stellt weitere damit unmittelbar in Zusammenhang stehende einmalige Leistungen bereit.
Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung sowie weitere damit unmittelbar in Zusammenhang stehende einmalige Leistungen (Umzug, Mietkautionen, Wohnungsbeschaffung) sind bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Leistungen zu erbringen, deren Kosten die Stadt aufgrund der Zuständigkeit zu tragen hat.
Die Richtlinie soll sicher stellen, dass bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des SGB II und SGB XII eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Verwaltung erfolgt, insbesondere Ermessen im Verwaltungshandeln gleich ausgeübt und Beurteilungsspielräume entsprechend dem Zweck der Rechtsvorschrift ausgefüllt werden. Kurzum es sollen alle gleich behandelt werden.
Sozialamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
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Leitung | Dr. Babett Brehme |
Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
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Tel. | 0365 838 - 3101 |
Fax | 0365 838 - 3105 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |