Abteilung Versorgung
An die Abteilung Versorgung können sich Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Gera sowie Weimar wenden, wenn es um die Themen Schwerbehinderung und Sinnesbehindertengeld geht.
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung
E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de
Sinnesbehindertengeld
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem ThürSinnbGG
- Sinnesbehinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind: Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Wachkomapatienten
- Anspruchsvoraussetzung: Feststellungsbescheid nach dem SGB IX
E-Mail: Sinnesbehindertengeld@gera.de
Wir sind für Sie da
Buchstaben | Telefon |
---|---|
G + Widersprüche M-Z | 838-3518 |
M + Widersprüche A-L | 838-3511 |
C / K / St / Q | 838-3509 |
J / P / W | 838-3514 |
D / F / L | 838-3517 |
E / H / V | 838-3528 |
B / T / U / X / Y | 838-3516 |
O / R / S / Z | 838-3513 |
A / I / N / Sch | 838-3519 |
Dienstleistungen im H35 – Schwerbehindertenfeststellung
- Ausgabe und Annahme von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX
- Annahme aller Post im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen
Geänderte Öffnungszeiten bis auf Weiteres:
Persönliche Vorsprachen dienstags und donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit zu den bekannten Servicezeiten oder per E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de
Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung in der Abteilung Versorgung
Die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung informiert, dass aufgrund des derzeitigen hohen Bearbeitungsaufkommens mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Die Abteilung bedauert dies und arbeitet daran, die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Abteilung Versorgung
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
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Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Abteilung Versorgung | |||
schwerbehindertenfeststellung@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3508 | ||
Fax | 0365 838 - 3515 | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Jana Weigel Abteilungsleiterin | Gagarinstraße 68, Zimmer 007
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Dokumente zum Download
Der Thüringer Landtag hat am 07.07.2023 u. a. das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Thür-SinnbGG) beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01. Juli 2023 in Kraft. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 31.07.2023 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die Änderungen (monatliche Zahlbeträge) für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Thüringen verbunden.
Leistungen nach ThürSinnbGG ab 01.07.2023 | |||||
Vorschrift | Höhe aktuell | Höhe nach Änd. Gesetz | |||
Blinde | § 2 Abs. 1 Satz 1 | 400,00 € | 472,00 € | ||
Gehörlose | § 2 Abs. 2 | 100,00 € | 172,00 € | ||
Taubblinde | § 2 Abs. 1 Satz 1 | 400,00 € | 472,00 € | ||
§ 2 Abs. 1 Satz 2 | 100,00 € | 172,00 € |
Gern können Sie sich auch unter folgenden Internetseiten informieren:
Serviceportal Thüringen - Sinnesbehindertengeld (thueringen.de)