Abteilung Versorgung
An die Abteilung Versorgung können sich Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Gera sowie Weimar wenden, wenn es um die Themen Schwerbehinderung und Sinnesbehindertengeld geht.
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung
E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de
Sinnesbehindertengeld
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem ThürSinnbGG
- Sinnesbehinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind: Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Wachkomapatienten
- Anspruchsvoraussetzung: Feststellungsbescheid nach dem SGB IX
E-Mail: Sinnesbehindertengeld@gera.de
Wir sind für Sie da
Buchstaben | Telefon |
---|---|
G + Widersprüche M-Z | 838-3518 |
M + Widersprüche A-L | 838-3511 |
C / K / St / Q | 838-3509 |
J / P / W | 838-3514 |
D / F / L | 838-3517 |
E / H / V | 838-3528 |
B / T / U / X / Y | 838-3516 |
O / R / S / Z | 838-3513 |
A / I / N / Sch | 838-3519 |
Dienstleistungen im H35 – Schwerbehindertenfeststellung
- Ausgabe und Annahme von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX
- Annahme aller Post im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
---|---|---|---|
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Abteilung Versorgung | |||
schwerbehindertenfeststellung@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3508 | ||
Fax | 0365 838 - 3515 | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Jana Weigel Abteilungsleiterin | Gagarinstraße 68, Zimmer 007
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Dokumente zum Download
Der Thüringer Landtag hat am 07.07.2023 u. a. das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Thür-SinnbGG) beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01. Juli 2023 in Kraft. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 31.07.2023 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die Änderungen (monatliche Zahlbeträge) für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Thüringen verbunden.
Leistungen nach ThürSinnbGG ab 01.07.2023 | |||||
Vorschrift | Höhe aktuell | Höhe nach Änd. Gesetz | |||
Blinde | § 2 Abs. 1 Satz 1 | 400,00 € | 472,00 € | ||
Gehörlose | § 2 Abs. 2 | 100,00 € | 172,00 € | ||
Taubblinde | § 2 Abs. 1 Satz 1 | 400,00 € | 472,00 € | ||
§ 2 Abs. 1 Satz 2 | 100,00 € | 172,00 € |
Gern können Sie sich auch unter folgenden Internetseiten informieren:
Serviceportal Thüringen - Sinnesbehindertengeld (thueringen.de)