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Seniorinnen & Senioren

Vorsorge

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Die Betreuungsstelle der Stadt Gera

Wir bieten: 

  • Informationen über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen; Unterstützung von Vollmachtnehmern bei der Ausübung der Vollmacht
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Familienbetreuern
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachlich fundierte Sachverhaltsaufklärung bei der Feststellung, ob eine Betreuung erforderlich ist
  • Erarbeitung von Vorschlägen für einen geeigneten ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer
  • wir sind „Ausfallbürge“ für die Übernahme von Betreuungen für den Fall, dass kein anderer Betreuer geeignet ist, sich bestellen zu lassen.

Wichtiges Dokument

Betreuungsstelle

AnschriftErnst-Toller-Straße 15
07545 Gera
PostanschriftKornmart 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangJa

Betreuungsstelle

E-Mailbetreuungsstelle@gera.de
Tel.0365 838 - 3551
Fax0365 838 - 3540
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr