Seniorinnen & Senioren
Vorsorge
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Die Betreuungsstelle der Stadt Gera
Wir bieten:
- Informationen über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen; Unterstützung von Vollmachtnehmern bei der Ausübung der Vollmacht
- Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Familienbetreuern
- Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachlich fundierte Sachverhaltsaufklärung bei der Feststellung, ob eine Betreuung erforderlich ist
- Erarbeitung von Vorschlägen für einen geeigneten ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer
- wir sind „Ausfallbürge“ für die Übernahme von Betreuungen für den Fall, dass kein anderer Betreuer geeignet ist, sich bestellen zu lassen.
Wichtiges Dokument
Betreuungsstelle
Anschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmart 12
07545 Gera |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Betreuungsstelle | |
betreuungsstelle@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 3551 |
Fax | 0365 838 - 3540 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |