Alters- und Ehejubiläen
Jubiläen im Alter sind etwas ganz besonderes und werden deshalb auch besonders gewürdigt.
Zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben vom Oberbürgermeister Stadt Gera.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gera oder eine Vertretung überbringt den Jubilaren persönlich die Glückwünsche der Stadt und des Thüringer Ministerpräsidenten zum 100. Geburtstag und allen darauffolgenden Geburtstagen sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.
Die Glückwünsche des Bundespräsidenten werden zum 100. und zum 105. Geburtstag übermittelt, außerdem zur Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit.
Hinweise:
Voraussetzung für die Überbringung der Glückwünsche ist eine persönliche oder schriftliche Beantragung circa sechs Wochen vor dem Termin durch Familienangehörige, Freunde, Verwandte oder durch die Jubilare selbst.
Verlauf:
Alle weiteren Abstimmungen werden seitens der Stadt Gera vorgenommen.
Unterlagen:
Folgende Angaben sind nötig:
1. bei Ehejubiläen
Vornamen, Name, Anschrift, Datum der Eheschließung,
Heiratsurkunde im Original oder Kopie.
2. bei Altersjubiläen
Name, Vorname, Anschrift Geburtsurkunde oder Personalausweis im Original oder Kopie.
Gebühren: kostenfrei
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Ehrenamtszentrale
Anschrift | Kornmarkt 7
07545 Gera | ||
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Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Seniorenbüro | |||
ehrenamtszentrale@gera.de | |||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Silke Schiller Sachbearbeiterin Seniorenbüro | Kornmarkt 7, Ehrenamtszentrale
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