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Seniorenbüro

Alters- und Ehejubiläen

Jubiläen im Alter sind etwas ganz besonderes und werden deshalb auch besonders gewürdigt.

Ein bunter Blumenstrauß.. © Pixabay

Zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben vom Oberbürgermeister Stadt Gera.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gera oder eine  Vertretung überbringt den Jubilaren persönlich die Glückwünsche der Stadt und des Thüringer Ministerpräsidenten zum 100. Geburtstag und allen darauffolgenden Geburtstagen sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.
Die Glückwünsche des Bundespräsidenten werden zum 100. und zum 105. Geburtstag übermittelt, außerdem zur Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit.

Hinweise:

Voraussetzung für die Überbringung der Glückwünsche ist eine persönliche oder schriftliche Beantragung circa sechs Wochen vor dem Termin durch Familienangehörige, Freunde, Verwandte oder durch die Jubilare selbst.

Verlauf:

Alle weiteren Abstimmungen werden seitens der Stadt Gera vorgenommen.

Unterlagen:

Folgende Angaben sind nötig:

1. bei Ehejubiläen
Vornamen, Name, Anschrift, Datum der Eheschließung,
Heiratsurkunde im Original oder Kopie.

2. bei Altersjubiläen
Name, Vorname, Anschrift Geburtsurkunde oder Personalausweis im Original oder Kopie.

Gebühren: kostenfrei

Ehrenamtszentrale

AnschriftKornmarkt 7
07545 Gera
Barrierefreier ZugangJa

Seniorenbüro

E-Mailehrenamtszentrale@gera.de
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Silke Schiller

Sachbearbeiterin Seniorenbüro

Kornmarkt 7, Ehrenamtszentrale

Tel.0365 838 - 1071