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Leben in Gera
Sterbefall

Totenscheine

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Todesfall eine Leichenschau durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchung müssen die Todesart, der Todeszeitpunkt und die Todesursache dokumentiert werden.

Ein Totenschein

Das Gesundheitsamt Gera registriert und archiviert Totenscheine von verstorbenen Bürgern der Stadt Gera. Zu den weitere Aufgaben gehören:

  • Erteilung von Auskünften aus Totenscheinen und Sektionsscheinen, Gewährung von Einsicht sowie Aushändigung
  • Zulassung einer Ausnahme oder Fristenverkürzung bei Überführung einer Leiche
  • Austellen eines Internationalen Leichenpass
  • Fristenverlängerung bzw. -verkürzung bei Erdbestattungen oder Einäscherung
  • Zustimmung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen

Leistungen des Gesundheitsamtes

    Amt für Gesundheit und Versorgung

    AnschriftGagarinstraße 68
    07545 Gera
    PostanschriftKornmarkt 12
    07545 Gera
    E-Mailgesundheit@gera.de
    Tel.0365 838 - 3501
    Fax0365 838 - 3505
    ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Ansprechpartner/innen

    Amtsarzt

    Tel.0365 838 - 3502

    Sekretärin

    Tel.0365 838 - 3543