Sterbefall
Totenscheine
Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Todesfall eine Leichenschau durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchung müssen die Todesart, der Todeszeitpunkt und die Todesursache dokumentiert werden.
Das Gesundheitsamt Gera registriert und archiviert Totenscheine von verstorbenen Bürgern der Stadt Gera. Zu den weitere Aufgaben gehören:
- Erteilung von Auskünften aus Totenscheinen und Sektionsscheinen, Gewährung von Einsicht sowie Aushändigung
- Zulassung einer Ausnahme oder Fristenverkürzung bei Überführung einer Leiche
- Austellen eines Internationalen Leichenpass
- Fristenverlängerung bzw. -verkürzung bei Erdbestattungen oder Einäscherung
- Zustimmung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen
Amt für Gesundheit und Versorgung
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