Veterinäramt
Das städtische Veterinäramt befasst sich im weitesten Sinne mit sämtlichen Belangen der kommunalen Tierhaltung, dem Schlachtbetrieb und dem Tierschutz.
Die veterinärmedizinischen Aufgaben dienen dem Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch, wie beispielsweise durch die Tierseuchenbekämpfung sowie des Wohlbefindens von Tiere in privaten und landwirtschaftlichen Haltungen.
Aktuelles
Tierseuchenmanagement
Die Bekämpfung und Vorbeugung anzeigepflichtiger Tierseuchen ist eine zentrale Aufgabe des städtischen Veterinäramts. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die teils vom Tier auf den Menschen übertragbar oder aber nur zwischen einer bestimmten Tierart ansteckend sind. Im Seuchenfall kann es in betroffenen Regionen zu erheblichen Einschränkungen für die Allgemeinheit und zu erheblichen, wirtschaftlichen Folgen für betroffene Betriebe kommen. Deshalb unterliegen die wichtigsten Erkrankungen einem ständigen Monitoring.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:
- Erfassung der Nutztierbestände in Datenbanken
- Kennzeichnung von Tieren in Beständen
- Überwachung von Tiertransporten
- Überwachung des Verkehrs tierischer Nebenprodukte
- Zulassungsverfahren für Betriebe
- Krisenmanagement bei Tierseuchen
- Handelsdokumente & Gesundheitszeugnisse erstellen
- Kontrolle der Biosicherheit und Bestandsuntersuchung der Nutzviehbestände
- Annahmestelle für Proben
- Erlass von Verordnungen oder Allgemeinverfügungen zur Tierseuchenbekämpfung
Tierschutz
Die Arbeit des Veterinäramts dient dem Wohlbefinden der landwirtschaftlichen Nutztiere und der privat gehaltenen Tiere. Darüber hinaus der Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Tierschutz hat in Gera gesetzlich sowie gesellschaftlich eine sehr hohe Wertigkeit. Die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen werden routinemäßig aufgesucht und auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften überprüft. Dabei hat auch die Kontrolle des Arzneimitteleinsatzes in diesen Betrieben eine besondere Bedeutung. Sie dient unter anderem dem Nachweis von Rückständen in unseren Lebensmitteln. Auch die Überwachung des Transportes von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Haustieren aus dem Ausland liegt im Aufgabenspektrum des Veterinäramts. Des Weiteren wird die Einhaltung von Tierschutzvorschriften in den Schlachtbetrieben, wie beispeislweise der Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung oder die korrekte Durchführung der Betäubung regelmäßig geprüft.
Private Tierhaltungen geben häufig Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und werden nach offiziellen Anzeigen immer überprüft. Gewerbliche Kleintierhaltungen, wie beispielsweise Zoogeschäfte, aber auch Tierheime und Hundeschulen, benötigen besondere Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes und werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Sollten Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Gera einen begründeten Verdacht auf einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben, sollte dies dem Veterinäramt gemeldet werden. Damit das Veterinäramt eine ausreichende Handlungsgrundlage hat, muss sich die Melderin oder der Melder schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Je präziser die Angaben sind, desto besser.
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt | |
---|---|
veterinaerdienst@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 3571 |
Fax | 0365 838 - 3575 |
Servicezeiten | nach Vereinbarung |