Arbeitsgelegenheit
Stadt Gera ermöglicht gemeinwohlorientierte Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber *
Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht den Asylbewerbern gemeinwohlorientierte Arbeitsgelegenheiten gegen eine Aufwandsentschädigung aufzunehmen.
Laut § 5 Abs. 1 sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere für Unterstützungstätigkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften angeboten werden. Darüber hinaus sollen mögliche Arbeitsgelegenheiten auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Die Stadt Gera möchte mit der Umsetzung dieser Regelung einen Beitrag dafür leisten, den Asylbewerbern sinnstiftende Tätigkeiten sowie eine Tagesstruktur anzubieten und somit die Menschen frühzeitig zu integrieren.
Der Einsatz von Leistungsberechtigten bei Arbeitsgelegenheiten soll jenen Menschen ermöglicht werden, die arbeitsfähig sind und weder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben oder sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden.

* Bei den folgenden Ausführungen sind stets alle Geschlechter (m/w/d) gemeint.
Sozialamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera | ||
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Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 | ||
Abteilung Asyl | |||
asyl.agh@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3210 | ||
Fax | 0365 838 - 3205 | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Herr Tim Hurraß |
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