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Sterbefall

Grabarten

Die Bestattung eines Sargs oder einer Urne erfolgt mit nur wenigen Ausnahmen auf einem Friedhof. Auf den meisten Friedhöfen können Sie jedoch zwischen verschiedenen Grabarten wählen.

Drei nebeneinander liegende Gräber . © pixabay

Als Arten der Bestattung sieht das Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zwei Möglichkeiten vor. Das ist zum einen die Erdbestattung, zum anderen die Feuerbestattung. Für beide Bestattungsarten stehen auf den kommunalen und den von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfen ausreichend Grabstätten in verschiedenen Arten zur Verfügung. Grundsätzlich gilt nach ThürBestG eine Ruhefrist von 20 Jahren bei Erdbestattungen und von 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen. Um die richtige Grabstelle auswählen zu können, ist es wichtig, sich nachfolgende Fragen zu stellen:

  1. Soll die Grabstelle für Urnen und Särge oder nur für Urnen sein?
  2. Sollte die Grabstelle für mehrere (Partner oder Familie oder nur für einen Verstorbenen sein?
  3. Ist die Pflege der Grabstelle durch die Hinterbliebenen möglich? Ist eine individuelle Gestaltung der Grabstelle durch die Hinterbliebenen gewollt?
  4. Ist die Verlängerung des Nutzungsrechts nach der Ruhezeit ein möglicher Wunsch?

Nach der Beantwortung dieser Fragen kann die passende Grabstelle ausgesucht werden. Dies kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen. Bei der Wahl der Grabstelle unterstützt Sie die
Friedhofsverwaltung gern.

GrabartBeisetzungRuhezeit in JahrenNutzungsrecht verlängerbar?Individuelle Gestaltung?Pflege durch Hinterbliebene?
ErdwahlgrabstelleSarg und Urnemindestens 20jajaja
UrnenwahlgrabstelleUrnemindestens 15jajaja
ErdreihengrabstelleSarg20neinjaja
UrnenreihengrabstelleUrne15neinjaja
UrnenreihenanlageUrne15neinneinnein
UrnengemeinschaftUrne15neinneinnein

Erdwahlgrabstätten

Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten, die, je nach Größe der Stätte, für eine unterschiedliche Anzahl an Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zur Verfügung stehen. Auf Antrag entsteht ein Nutzungsrecht von bis zu 20 Jahren an dieser Grabstätte, welches auch nach Ablauf einer Ruhefrist verlängerbar ist. Die Lage der Grabstätte wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Die Grabstättenpflege ist durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Der Erwerb solch einer Grabstätte ist bereits vor Vorliegen eines Sterbefalls möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stätte bereits bepflanzt und gepflegt wird.

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 15 Jahren verliehen wird. Die Lage der Grabstätte
wird im Einvernehmen zwischen Friedhofsverwaltung und Grabstellennutzer bestimmt. Die Pflege der Grabstätte wird, analog zu Erdwahlgrabstätten, nicht durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen. Auf dem Ost- und dem Südfriedhof stehen Urnenwahlgrabstätten für bis zu zwei, vier oder acht Urnen zur Verfügung, auf allen anderen kommunalen und von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfen werden nur Urnenwahlgrabstätten für bis zu vier Urnen angeboten. Auch solch eine Grabstätte kann bereits vor Vorliegen eines Sterbefalls zu oben genannten Bedingungen erworben werden.

Erdreihengrabstätten

Die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist der letzten Grabstelle
einer Abteilung/Reihe erfolgt die Beräumung durch die Friedhofsverwaltung. Der genaue Termin wird öffentlich bekannt gegeben. Die Pflege und Bepflanzung ist individuell durch die Hinterbliebenen zu gewährleisten. Ist die eigene Pflege nicht möglich, so kann eine Gärtnerei beauftragt werden.

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach, erst mit Vorliegen eines Sterbefalls, für die Dauer von 15 Jahren vergeben. Sie dienen der Aufnahme nur einer Urne. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an dieser Grabstätte ist nicht möglich. Urnenreihengrabstätten werden nur auf dem Ostfriedhof angeboten. Die Grabpflege ist auch in diesem Fall durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen.

Urnenreihenanlage

Urnenreihenanlagen sind gesonderte Friedhofsflächen mit konkreten Gestaltungsvorgaben. Innerhalb dieser Anlagen werden, erst mit Anmeldung eines Sterbefalls, die Grabstellen
der Reihe nach vergeben. Jede Grabstelle wird mit einem einheitlichen, personenbezogenen, liegenden Grabstein versehen, welcher ausschließlich über die Friedhofsverwaltung zu
beziehen ist. Die Bepflanzung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Personal der Friedhofsverwaltung. Pro Grabstelle ist es den Angehörigen gestattet, zwei Grabvasen in das Erdreich
einzubringen. Von sonstigem Grabschmuck wie Laternen, Pflanzschalen, Bildern, Abdeckungen oder Ähnliches ist abzusehen. Die Verlängerung der Nutzungszeit innerhalb der
Urnenreihenanlage ist nicht möglich.

Urnengemeinschaftsanlage

Die Gemeinschaftsanlagen werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine namentliche Nennung der Verstorbenen auf einem Grabstein ist nicht möglich. Da keine individuelle Kennzeichnung des Urnenplatzes erfolgt, ist auch keine spätere Ausbettung möglich. Gebinde und Blumenschmuck können nur an den vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Die Entscheidung welche Bestattungsform gewählt wird, sollte wohl überlegt sein. Daher raten wir dringend dazu, sich die verschiedenen Grabstätten vorher anzusehen. Gerade die Anonymität der Gemeinschaftsanlage steht den individuell gestalteten Grabarten entgegen und ermöglicht keine persönliche Gestaltung. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung stehen
Ihnen gerne beratend zur Seite.

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