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Migration und Integration

Bezahlkarte

Jede Person, die in Deutschland Schutz sucht und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig finanzieren kann, hat Anspruch auf die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bankkarte. © Stadt Gera

Neben den traditionellen Unterstützungsmöglichkeiten, wie Bargeld, Wertgutscheinen und Sachleistungen, hat die Bundesregierung die Asylbewerberleistungskarte eingeführt. Diese sogenannte „Bezahlkarte“ ermöglicht es, die zustehenden Geldleistungen, die zuvor in bar ausgezahlt wurden, als Guthaben zu verwalten.

Warum wird die Bezahlkarte für Asylbewerber in Gera eingeführt?

Mit der Bezahlkarte garantiert die Stadt Gera gesetzeskonform die Bereitstellung von Leistungen entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes an leistungsberechtigte Asylbewerber, welche im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind, auch in Form unbarer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Welche Personen werden mit einer Bezahlkarte ausgestattet?

Beginnend mit dem 01.10.2024 werden alle volljährigen Leistungsberechtigten, welche noch nicht arbeiten gehen und damit auch nicht bereits über ein eigenes deutsches Bankkonto verfügen, Bezahlkarten erhalten.

Wie werden die Asylsuchenden auf die Nutzung der Bezahlkarten vorbereitet?

Die Asylsuchenden werden in individuellen Beratungsgesprächen von Mitarbeitern des Sozialamtes (Asylbewerberleistungsbehörde) über den Einsatz der Bezahlkarten eingehend informiert, unterstützt von den Trägern der sozialen Betreuung. Dazu liegen auch Informationsblätter in den jeweiligen Muttersprachen vor.

Was ist es für eine Geldkarte?

Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine Prepaid-Mastercard.

Welche Angaben sind auf der Karte vermerkt?

Auf der Karte ist optisch eine ID-Nummer vermerkt, welche einer Person zugeordnet wurde. Auf dem Chip der Bezahlkarte werden die persönlichen Daten gespeichert.

Wo können die Karten eingesetzt werden?

Eingesetzt werden können die Karten überall dort, wo im Einzelhandel Kartenzahlung mit Mastercard akzeptiert wird. Die Nutzung ist jedoch regional begrenzt auf die Stadt Gera sowie die unmittelbar angrenzenden Landkreise also Greiz, den Saale-Holzland-Kreis und den Burgenlandkreis. Die Karte kann somit nicht außerhalb des definierten Bereichs oder im Ausland verwendet werden. Onlineeinkäufe bei Anbietern mit deutscher Bankverbindung sind möglich.

Kann die regionale Begrenzung aufgehoben werden?

Die regionale Begrenzung kann durch die Asylbewerberleistungsbehörde in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Passbeschaffung, medizinisch begründete Konsultationen und Behandlungen in Kliniken) individuell temporär aufgehoben werden. Entsprechende Sachverhalte sind der Asylbewerberleistungsbehörde im Vorfeld mitzuteilen.

Wie werden die Karten aufgeladen?

Die Bezahlkarten werden nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen monatlich zum Fälligkeitstermin von der Asylbewerberleistungsbehörde aufgeladen. Sollten bei der Verwendung Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann die Bezahlkarte durch die Mitarbeiter des Sozialamtes bis zur Klärung ruhend gestellt oder gesperrt werden.

Bankkarte. © Stadt Gera

Sind Bargeldabhebungen möglich?

Die Leistungsempfänger können einmal monatlich einen individuell anhand der gesetzlichen Vorgaben festgelegten Bargeldbetrag an einem Geldautomaten abheben. Sofern das Bargeldlimit bei dieser Abhebung nicht ausgereizt wurde, kann der Restbetrag in vielen Geschäften an der Kasse abgehoben werden.

Sind Überweisungen oder Lastschriftverfahren möglich?

Grundsätzlich sind keine Überweisungen oder Lastschriftverfahren möglich. Die Asylbewerberleistungsbehörde kann diese Sperre jedoch individuell und fallabhängig aufheben, damit beispielweise Mitgliedsbeträge in Vereinen oder einem Fitnessstudio, Telefongebühren oder Gebühren für das Mittagessen in Kindergarten oder Schule beglichen werden können.

Die PIN wurde 3 Mal falsch eingegeben und die Bezahlkarte gesperrt. Wie kann diese entsperrt werden?

Über das Kontaktformular auf www.bezahlkarte.eu bzw. innerhalb der Benutzerverwaltung oder App kann der Leistungsempfänger unter Angabe der ID die Entsperrung der Karte beantragen. Der Anbieter kümmert sich dann schnellstmöglich um die Freischaltung und informiert den Leistungsempfänger, wenn er die Karte wieder benutzen kann.

Was passiert, wenn die Bezahlkarte oder dazugehörige PIN verloren geht?

Die Bezahlkarte kann durch die Kartennutzer eigenhändig über eine App oder nach Mitteilung durch die Asylbewerberleistungsbehörde gesperrt werden. Die Kosten für die Neuausstellung der Bezahlkarte in Höhe von 5,00 € ist vom Asylbewerber zu tragen.

Können sich die Asylsuchenden an einen anderen Landkreis/eine andere kreisfreie Stadt wenden, um dort ihre Asylbewerberleistungen in bar ausgehändigt zu bekommen?

Nein, der Stadt Gera zugewiesene Asylbewerber erhalten die Leistungen ausschließlich von der hiesigen Asylbewerberleistungsbehörde. Bei Vorsprache bei einer anderen Gebietskörperschaft kann nach Prüfung des Ausländerzentralregisters (AZR) festgestellt werden, dass das Sozialamt Gera zuständig ist und die Leistungsgewährung somit ablehnen.

Was geschieht mit der Bezahlkarte, wenn eine bundeseinheitliche Variante zur Umsetzung kommt?

Die Stadt Gera ist weiterhin an der Umsetzung einer bundeseinheitlichen Variante interessiert und könnte in diesem Fall jederzeit den aktuellen Vertrag kurzfristig beenden.