Durch soziale Hilfen sollen besondere Belastungen des Lebens abgewendet oder ausgeglichen werden, um eine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Dies soll dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken und soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit begünstigen.
Zur wirksamen Ergänzung zum Wohle der Leistungsberechtigten erfolgt eine Zusammenarbeit mit kirchlichen Einrichtungen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern sozialer Leistungen.