Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in Gera, unter Einbezug des Gesundheitsverhaltens und der Gesundheitsverhältnisse (sozialen, ökonomischen und Umweltbedingungen). Gesundheit wird als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden definiert.
Umsetzung des gesundheitsbezogenen Handlungsbedarfes durch die Planung, Koordination, Leitung und Begleitung von Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung
Formulierung des gesundheitsbezogenen Handlungsbedarfs in Bezug auf gesundheitliche Chancengleichheit
Durchführung einer Gesundheitsberichterstattung
Vernetzung mit regionalen und überregionalen Akteuren bzw. Netzwerken aus dem Gesundheitsbereich
Entwicklung einer Präventionskette / Integrierten kommunalen Gesamtstrategie
Durchführung von Aktionstagen und Erarbeitung von Öffentlichkeitsmaterialien, um das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung zu stärken
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.