Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Bereich im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Kita-Gebühren/Tagespflege
Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.