Kinderbetreuung
Übernahme von Kita-Gebühren
Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages nur möglich ist , wenn alle Unterlagen dem Antrag vollständig beigefügt sind.
Jugendamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
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Leitung | Birgit Klemm |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Kontraktmanagement | |
kontraktmanagement@gera.de | |
Fax | 0365 838 - 3405 |
Servicezeiten | Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung |