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Kinderbetreuung

Übernahme von Kita-Gebühren

Kind spielt mit bunten Bausteinen. © Pixabay

Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. 

Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages nur möglich ist , wenn alle Unterlagen dem Antrag vollständig beigefügt sind.  

Antrag    Merkblatt Datenschutz

Jugendamt

AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungBirgit Klemm
Barrierefreier ZugangJa

Abteilung Kontraktmanagement

E-Mailkontraktmanagement@gera.de
Fax0365 838 - 3405
ServicezeitenMontag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung