Beurkundung gemeinsame Sorge
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat die Mutter gesetzlich das alleinige Sorgerecht. Dies können die Eltern abändern und ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind schaffen, indem sie in urkundlicher Form erklären, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen (Sorgeerklärung). Diese Erklärung ist auch vorgeburtlich möglich. Die benötigen Unterlagen reichen Se bitte vorab ein.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden Termine für die Beurkundung vergeben. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Entbindungstermin an uns.
Beurkundete Sorgeerklärungen werden in das Sorgeregister des für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamtes eingetragen. Sollten Unklarheiten über die Sorgeverhältnisse bestehen oder ein Nachweis über die Alleinsorge der Mutter benötigt werden, können diese Auskünfte vom Jugendamt angefordert werden.
Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kinderunterhaltes. Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Kinderbetreuung
Überblick über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung in der Stadt Gera.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Jugendamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
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Leitung | Birgit Klemm |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss | |
jugendamt@gera.de | |
Fax | 0365 838 - 3405 |
Servicezeiten | Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung |