Kinderschutz
Kinderschutz
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. (§ 1 Sozialgesetzbuch VIII) Die Verantwortung für eine angemessene Pflege, Erziehung und für den Schutz liegt bei den Eltern.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) leisten Krisenunterstützung.
Wenn junge Menschen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können, z.B. bei häuslicher Gewalt, körperlicher oder seelischer Misshandlung von Kindern und Jugendlichen werden durch die ASD-Fachkräfte geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen.
Ziel ist es, mit den Eltern und den jungen Menschen auf eine Abwendung der Gefährdung oder Krise unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte, Kooperationspartner oder des Familiengerichts hinzuwirken.
Jugendamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
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Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
Leitung | Birgit Klemm |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst | |
asd@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 3410 |
Fax | 0365 838 - 3405 |
Servicezeiten | Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr |