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Ehe & Partnerschaft

Eheschließung im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Hochzeit am Strand . © stock.adobe.com

Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder bei dem Standesamt des ausländischen Ortes, in dem Sie heiraten möchten, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.

Wenn Ihnen dann bekannt ist welche Unterlagen Sie benötigen, beraten wir Sie gerne wo und wie Ihnen die notwendigen Unterlagen ausgestellt werden können.

Wenn Sie zum Beispiel ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, benötigen wir wiederum Unterlagen, um das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können. 

Bitte lassen Sie sich aber in jedem Fall in einem persönlichem Gespräch beraten.


ALLGEMEINE FRAGEN ZUR EHESCHLIESSUNG / LEBENSPARTNERSCHAFT IM IN- UND AUSLAND

Bin ich in Deutschland verheiratet, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Wenn die Eheschließung nach der dort im Land üblichen Form unter Beachtung der Ehevoraussetzungen erfolgt ist, ist die Ehe auch in Deutschland gültig. Als Nachweis dient die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung. Diese Urkunde kann auch bei allen anderen deutschen Behörden vorgelegt werden. Ein offizielles Anerkennungsverfahren für Ehen im Ausland gibt es nicht. Deutsche Staatsangehörige können ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen.


Was muss ich nach der Eheschließung im Ausland beachten?

Die Heiratsurkunde sollte beim Einwohnermeldeamt vorgezeigt werden, damit dort der Familienstand im Melderegister geändert wird. War die Geburt der Ehegatten in Deutschland, sollte die Urkunde auch beim Standesamt vorgezeigt werden, damit am Geburtsregister ebenfalls ein Hinweis über die Eheschließung erfolgen kann. Möchten die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen führen, kann es erforderlich sein, dass beim deutschen Standesamt noch eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehename in der ausländischen Urkunde vermerkt ist, oder dort eine Namensführung eingetragen wurde, die nach deutschem Recht nicht möglich ist.

Standesamt Gera

AnschriftMarkt 6
07545 Gera
LeitungFrau Marschall
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstandesamt@gera.de
Tel.0365 838 - 2590
Fax0365 838 - 2545
ServicezeitenMontag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Marschall

Abteilungsleiterin Standesamt