Vaterschaftsanerkennung
Väter, die zum Geburtszeitpunkt ihres Kindes mit der Mutter nicht verheiratet sind, müssen die Vaterschaft in urkundlicher Form anerkennen, um rechtlich als Vater des Kindes zu gelten. Zur Wirksamkeit ist die Zustimmungserklärung der Mutter erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung können zusammen in einer Urkunde oder getrennt aufgenommen werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vorgeburtlich möglich.
Die hierzu benötigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Sollte der Vater die Vaterschaft zum Kind nicht frewillig anerkennen wollen, können Sie sich als Mutter an die Mitarbeiter im Bereich Beistandschaft (Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss) im Jugendamt wenden, die Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten einer herbeizuführenden Vaterschaftsfeststellung erläutern. Denken Sie hierbei daran, dass insbesondere das die Geltendmachung von Unterhalt stets einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung bedarf.
Frühe Hilfen
Das Netzwerk "Frühe Hilfen bietet Informationen, Beratung und Unterstützung im familiären Alltag.
Jugendamt
Leitung | Birgit Klemm |
---|---|
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss | |
jugendamt@gera.de | |
Fax | 0365 838 - 3405 |
Servicezeiten | Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung |