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Kinder- und Jugendschutz

Jugendschutzbeauftragter

Der Jugendschutzbeauftragte der Stadt Gera ist primär dafür zuständig, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu schützen. Zweck des Jugendschutzgesetzes ist es, die Heranwachsenden in der Öffentlichkeit vor geistigen und körperlichen Schäden zu schützen. Hierzu bindet das Gesetz den Zugang zu bestimmten Konsumgütern wie Alkohol oder Tabak oder zu Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken an bestimmte Altersgrenzen.

Der Jugendschutzbeauftragte stellt diesen Jugendschutz in Gera sicher und prüft altersgerechte Präventionsangebote in der Stadt. Er ist Vermittler und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt, aber auch für Eltern, Pädagogen, die Gastronomie, den Einzelhandel und Veranstalter oder Vereine. Er klärt über die Verantwortung der Erwachsenen gegenüber dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auf. Krause unterstützt bei Fragen wie „Was ist nach dem Jugendschutz erlaubt?“, „Was ist für welche Altersstufe geeignet?“ oder „Was sind Zeiten, die für Kinder und Jugendliche freigegeben sind?“.

Hinweisen und Beschwerden ans Jugendamt von Privatbürgern und Institutionen zur Nichteinhaltung des Jugendschutzes geht der Jugendschutzbeauftragte ebenso nach wie Informationen der Polizei. Diese betreffen beispielsweise die verbotene Abgabe von Tabakwaren oder Alkohol an Minderjährige. In Gesprächen mit den entsprechenden Verantwortlichen in den Einrichtungen und Eltern, wird geprüft, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

Das Wort "Jugendschutz" auf blauem Hintergrund. © stock.adobe.com

Häufige Themen im Geraer Jugendschutz
Eines der aktuell wichtigsten Themen im Geraer Jugendschutz ist die Beratung jüngerer Kinder und deren Eltern über die Risiken im Umgang mit dem Internet und mobilen Anwendungen auf den Smartphones. Aufgrund der derzeitigen Pandemie und der damit im Zusammenhang stehenden langen Zeit des Homeschoolings, sei das Einstiegsalter für digitale Mediennutzung gesunken, so Kristian Krause, der Jugendschutzbeauftragte: „Gerade die jüngeren Kinder sind im Umgang mit den Internetangeboten noch sehr unerfahren. Hier sind wir dabei, in den Schulkassen und mit den Eltern Aufklärung zu betreiben und wollen vermitteln, dass das Internet eine sehr schöne Erfindung ist, aber natürlich auch sehr viele Risiken und Gefahren birgt“.

„Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Kindern und Jugendlichen ist das A und O“ – das Video zum Thema Jugendschutz
„Als Jugendschutzbeauftragter kann ich Ihnen nur empfehlen, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Kindern aufzubauen, Verantwortung gegenseitig zu übernehmen, um einfach unsere Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren, die in dieser Welt auf sie warten könnten, zu beschützen.

Im folgenden Interview gibt Kristian Krause Einblicke in die Aufgaben und Inhalte eines Jugendschutzbeauftragten, erläutert, wie es um den Jugendschutz in Gera steht und gibt Eltern und Pädagogen Ratschläge zur Vermittlung der Inhalte des Jugendschutzgesetzes:

Video: Der Jugendschutzbeauftragte klärt auf

Der Jugendschutzbeauftragte als beratende Anlaufstelle
Der Jugendschutzbeauftragte berät alle Veranstalter und Einzelhändler: Was ist nach dem Jugendschutz erlaubt? Was sind Zeiten, die für Kinder und Jugendliche u.a. bei Veranstaltungen freigegeben sind?

Alle Geraer Bürgerinnen und Bürger können sich aus privatem Interesse oder dienstlichem Anlass mit ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Jugendschutz an Kristian Krause wenden: „Unsere Tür steht immer offen. Fragen Sie nach!“

Jugendamt

AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungBirgit Klemm
Barrierefreier ZugangJa

Abteilung Kinder- und Jugendförderung

E-Mailkinder.jugendfoerderung@gera.de
Fax0365 838 - 3405
ServicezeitenMontag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Herr Kristian Krause

Jugendschutzbeauftragter

Wiesenstraße 125

E-Mailjugendschutzbeauftragter@gera.de
Tel.0365 838 - 3434

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