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Ehe & Partnerschaft

Anmeldung der Eheschließung

Sie möchten gerne heiraten? Dann ist der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe die förmliche Anmeldung beim Standesamt.

Seit 1998 gibt es den Begriff des „Aufgebotes" nicht mehr. Heute heißt es „Anmeldung zur Eheschließung". Das Standesamt hat weiterhin die im Personenstandsrecht verbindlich vorgeschriebene Aufgabe, die sogenannte Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.

Zuständigkeit

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden. Wenn Sie in Gera heiraten wollen, ohne hier zu wohnen, informieren Sie Ihr „Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig; das „Anmeldestandesamt“ wird dann die Anmeldeunterlagen an uns weiterleiten.

Anmeldetermin

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Eine unverbindliche telefonische Reservierung des gewünschten Termins ist bereits ab Anfang Oktober unter der 0365 8382543  für das Folgejahr möglich.

Unterlagen

Die beizubringenden Unterlagen variieren von Paar zu Paar. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, was in Ihrem Fall notwendig ist. Wenn Sie oder Ihre Partnerin / Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (0365 8382540)

Teilnehmeranzahl

Die Teilnehmerzahl variiert abhängig davon, welchen Trauort Sie wählen.


ALLGEMEINE FRAGEN VOR DER TRAUUNG UND AM TRAUTAG

Wo kann man das Hochzeitsauto parken?

Für den Zeitraum der Trauung kann das „Hochzeitsauto“ mit bis zu 4 weiteren Autos vor dem Standesamt parken (Parkgenehmigungen gibt das Standesamt aus)

Stellt das Standesamt Tische für den Sektempfang zur Verfügung?

Nein.

Dürfen Traugäste Luftballons steigen lassen und Reis streuen?

Reis während einer Trauung zu streuen, hat sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingebürgert und soll den Eheleuten viel Glück im Leben bescheren. Jedoch hat auch diese Tradition zwei Gesichter. Im Treppenhaus und vor dem Standesamt wird Reis zu einer echten Unfallgefahr! Regen weicht die Reiskörner auf und hinterlässt eine schmierige Masse und im Winter wird der Boden sehr rutschig. Auch ist Reis für viele Menschen ein Grundnahrungsmittel, die oftmals nicht mehr als eine Handvoll Reis am Tag zum Überleben haben. Deshalb bittet das Standesamt auf das Reis streuen zu verzichten. Wir bitten auch um den Verzicht von Konfetti-Kanonen, deren Inhalt nur schwer vom Kopfsteinpflaster zu entfernen ist. Luftballons dürfen aufsteigen, wenn es weniger als 500 sind, sie nicht gebündelt werden, nicht mit Helium befüllt und keine harten Gegenstände daran befestigt sind. Näheres zu erfragen bei der DFS GmbH, Telefon: 069/78072-6 58.

Standesamt Gera

AnschriftMarkt 6
07545 Gera
PostanschriftKornmark 12
07545 Gera
LeitungFrau Marschall
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstandesamt@gera.de
Tel.0365 838 - 2590
Fax0365 838 - 2545
ServicezeitenMontag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Schmitt

Standesbeamtin Anmeldung Eheschließung

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