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Ich bin alleinerziehend

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt das Merkblatt. Die Sachbearbeitung erfolgt unter dem Familiennamen des Kindes.

Das Formular wird ausgehändigt oder kann hier heruntergeladen werden. Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre sind ergänzende Angaben notwendig. Das Beiblatt finden Sie hier.

notwendige Nachweise

z. B. Ausweisdokumente; Geburtsurkunde vom Kind; Anerkennung der Vaterschaft; Nachweis Getrenntleben; amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel-Urteil/Urkunde); Nachweis Kindergeld/ Halbwaisenrente/ Unterhalt, ggf. SGBII-Bescheid, ggf. Schulbescheinigung

- Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Heranziehung des Verpflichteten:
   z. B. Zahlungsaufforderung; Einholung Auskünfte; Mahnung; Vollstreckung;Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Gesetzliche Grundlagen:
- Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
- Mindestunterhalt nach BGB, SGB I und SGB X

Aufgaben/Verfahren:

  • Gewährung des Mindestunterhaltes
  • Abzug Kindergeld (derzeit 250,00 EUR)

Der monatliche Auszahlungsbetrag beträgt ab 01.01.2024

  • für Kinder bis 5 Jahre: EUR 230,00
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: EUR 301,00
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: EUR 395,00

Zahlt der oder die Unterhaltspflichtige zumindest teilweise Unterhalt, mindert sich der Auszahlungsbetrag entsprechend. Gleiches gilt bei bestimmten Einkünften von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen.

Ausländische Kinder: Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen zusätzliche ausländerrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Diese werden im Einzelfall geprüft (vorzulegen ist unbedingt der jeweilige Aufenthaltstitel).

 

Jugendamt

AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungBirgit Klemm
Barrierefreier ZugangJa

Abteilung Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

E-Mailjugendamt@gera.de
Fax0365 838 - 3405
ServicezeitenMontag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung