Erziehungshilfe
Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Junge Menschen haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung (§ 1 Sozialgesetzbuch VIII). Die Aufgabe der Erziehung liegt bei den Eltern.
Einige Eltern brauchen hierbei Unterstützung.
Die Fachkräfte des ASD beraten und unterstützen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu fördern. Bei Bedarf wird m Einzelfall eine geeignete Hilfe angeboten.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vermitteln Hilfen zur Erziehung oder andere Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Gemeinsam mit den jungen Menschen und ihren Familien wird nach geeigneten Formen der Unterstützung (ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfe) gesucht.
Bei der Gewährung von Leistungen und Hilfen für das Kind/den Jugendlichen ist die Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Basis für das Gelingen des Hilfeprozesses.
Zuständigkeit im Jugendamt Gera
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr - mit Wohnsitz in der Stadt Gera.
Jugendamt
Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
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Leitung | Birgit Klemm |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst | |
asd@gera.de | |
Fax | 0365 838 - 3405 |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr |
Abteilung Spezialdienste | |
spezialdienste@gera.de | |
Fax | 0365 838 - 3405 |