FAQs - häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im ausländerrechtlichen Kontext.
Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten
Wenn Sie in Gera gemeldet sind, bitten wir Sie uns Ihre vollständigen und unterschriebenen Anträge und Unterlagen zur Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten online oder auf dem Postweg zu senden. Eine persönliche Antragsabgabe ist nicht erforderlich. Entsprechende Antragsformulare finden Sie Hier unter Downloads. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ein biometrisches Foto einreichen. Wir haben Ihnen hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer mit. Bitte achten Sie darauf, mindestens 3-4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels selbständig einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Durch die Ausländerbehörde erfolgt keine Erinnerung.
Folgende Anträge auf einen Aufenthaltstitel können vollständig online abgegeben werden:
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Aufenthaltstitel für aus der Ukraine vertriebene Menschen
- Niederlassungserlaubnis
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
Die Antragsstrecken finden Sie rechts unter Online-Services.
Ich habe eine E-Mail an die Ausländerbehörde versandt aber noch keine Antwort erhalten?
Die Beantwortung Ihrer E-Mailanfrage durch die Ausländerbehörde kann sich bis zu 14 Tagen verzögern. Ihnen entstehen dadurch keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile.
Welche Informationen muss ich zwingend in einer E-Mail an die Ausländerbehörde nennen?
Um Ihre E-Mail bearbeiten zu können, benötigen wir zwingend Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse in Gera. Für eine telefonische Rücksprache können Sie auch Ihre Telefonnummer mitteilen.
Mein Aufenthaltstitel/ nationales Visum („D-Visum“) läuft ab. Was nun?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und/oder vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die Ausländerbehörde Corona bedingt geschlossen sein, senden wir Ihnen eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt zu. Diese gilt bis zur Wiedereröffnung der Ausländerbehörde für den Publikumsverkehr beziehungsweise bis zu Ihrem neuen Termin.
Ihr Aufenthaltstitel/ nationales Visum („D-Visum“) läuft in den nächsten zwei Tagen ab und Sie haben noch keine Bescheinigung erhalten?
Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich per E-Mail unter auslaenderwesen@gera.de.
Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen?
Sobald Sie von der Bundesdruckerei über die Fertigstellung Ihrer Dokumente mit einem PIN- Brief informiert wurden, liegt Ihr Dokument am Servicepoint der Ausländerbehörde zur Abholung bereit. Eine Terminvereinbarung ist b.a.W. nicht notwendig. Der Servicepoint ist aktuell dienstags 9-12 Uhr sowie dienstags und donnerstags 14-17 Uhr geöffnet.
Sie haben einen neuen Arbeitgeber?
Übersenden Sie uns folgende Unterlagen per Post oder E-Mail an auslaenderwesen@gera.de:
- Kopie des Aufenthaltstitels mit Zusatzblatt
- Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation in Deutschland
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kopie des Reisepasses
- Kündigung des alten Arbeitgebers
Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), ausländischen Ausweis oder meine Duldung verloren. Was nun?
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter auslaenderwesen@gera.de. Wenn Sie den Verlust bereits bei der Polizei gemeldet haben, übersenden Sie das Dokument mit Ihrer E-Mail. Sie erhalten dann von uns eine Verlustanzeige. Über den genauen Ablauf informieren wir Sie per E-Mail.
Informationen für Personen mit Gestattung oder Duldung
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung unterliegen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Vor Aufnahme einer Beschäftigung muss deshalb eine entsprechende Erlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt werden.
Bei Personen mit Aufenthaltsgestattung wird die Beschäftigungserlaubnis befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung.
Bei Personen mit Duldung wird die Beschäftigungserlaubnis längstens für Dauer der aktuellen Duldung erteilt. Diese wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Verlängerung der Duldung entsprechend verlängert.
Sonstiges
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon 0365 838-2539 oder senden Sie eine E-Mail an auslaenderwesen@gera.de.
Ausländerbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Leitung | Herr Oheim | ||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
auslaenderwesen@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 2539 | ||
Fax | 0365 838 - 2535 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Brenner Teamleiterin Asylrecht | Heinrichstraße 35
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Herr Konik Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht | Heinrichstraße 35
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