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Wahlen

Ortsteilratswahlen

Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte

Allgemeines

Ortsteile mit Ortsteilverfassung gemäß § 45 Thüringer Kommunalordnung sind in der Hauptsatzung der Stadt Gera (§ 14 a) aufgeführt.

Als Mitglied des Ortsteilrates ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1, 2 und 12 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wählbar wie Deutsche.

Die Mitglieder der Ortsteilräte werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind nach § 1 ThürKWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gera ihren Aufenthalt haben. Der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in Gera seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in Gera wahlberechtigt, wenn sie in Gera ihre Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes hat. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die die Voraussetzungen aus Satz 1 besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteile von jeden Wahlberechtigten des Ortsteiles entsprechend eines Vordruckes eingereicht werden.

Der Vordruck wird mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte veröffentlicht.

Kontaktdaten

Wahlbüro der Stadt Gera

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailwahlhelfer@gera.de
Tel.0365 838 - 1399
Fax0365 838 - 1305

Informationen Thüringer Landesamt für Statistik

Informationen Kommunalwahlen