Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für 2025 gesucht!
Urnen- und Briefwahlvorstände sind am Wahltag unverzichtbar – deshalb herzlichen Dank an alle, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlen 2025 ehrenamtlich engagiert haben. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Wahl.
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Sie haben Fragen zum Ehrenamt als Wahlhelfer/in? Hier die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet.
- Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?
- Wer kann Wahlhelfer/in werden?
- Wie kann man sich als Wahlhelfer/in anmelden?
- Wie erfahren Wahlhelfer/innen von ihrem Einsatz?
- Werden Wahlhelfer/innen geschult?
- Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag?
- Was muss am Wahltag mitgebracht werden?
- Wie hoch ist das Erfrischungsgeld für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen?
- Wird das Erfrischungsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
- Was ist wenn ich am Wahltag verhindert bin?
- Bin ich als Wahlhelfer/in versichert?
- Wer ist Ansprechpartner für Wahlhelfer/innen?
Im nächsten Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger im Wahlgebiet der Stadt Gera zu den Bundestagswahlen am 28. September 2025 an die Wahlurnen gerufen.
Seit dem Ampel-Aus wurde über den Termin für Neuwahlen gestritten. Jetzt wird es wohl der 23. Februar 2025. Vor Weihnachten wird Herr Scholz voraussichtlich die Vertrauensfrage stellen.
Die vorgezogene Bundestagswahl findet wahrscheinlich am 23. Februar 2025 statt.
Um diese Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können, ist die Stadtverwaltung Gera auf den Einsatz vieler ehrenamtlichen Mitwirkender als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 78 Wahllokale und ca. 18 Briefwahlvorstände der Stadt Gera angewiesen. Insgesamt kommen 800 bis 900 Personen in den Wahllokalen zum Einsatz, für die eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen in der Stadt Gera gezahlt wird. Die Beträge staffeln sich je nach Tätigkeit.
Die Anmeldung für das Ehrenamt ist bereits mehrere Monate vor dem Wahltermin möglich. Füllen Sie die Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese per E-Mail oder per Post an die Stadt Gera.
Die Information, wann und wo genau der Einsatz erfolgt, erreicht alle registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der Ernennungsurkunde ca. einen Monat vor einer Wahl.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.
Kontaktdaten
Wahlbüro der Stadt Gera
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
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wahlhelfer@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1399 |
Fax | 0365 838 - 1305 |