Sondernutzungen
Sondernutzung ist - im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch - eine Nutzung, die das gleiche Recht aller überschreitet. Daher ist sie in der Regel verboten oder bedarf einer Erlaubnis.
Zur Sondernutzung öffentlicher Flächen zählen unter anderem Infostände, Zelte, Werbeaufsteller, Fahrradständer, Straßenfeste und Außengastronomie. Als öffentliche Flächen werden Straßen, Gehwegen, Plätzen und anderen öffentlich Räume bezeichnet.
Amt für Stadtgrün
Sondernutzung von Grünflächen
Für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis des städtischen Amtes für Stadtgrün erforderlich. Zu diesen Sondernutzungen zählen beispielsweise Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise auf städtischen Grünanlagen oder Radwanderwegen geplant sind.
Tiefbau- und Verkehrsamt
Sondernutzung von Straßen
Geht die Nutzung einer Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sondernutzungen sind erlaubnis- und gebührenpflichtig.