Stadtplanung & -gestaltung
Städtebauliche Rahmenpläne
Die städtebauliche Rahmenplanung ist eine informelle Planungsebene, deren Bedeutung im Stadtplanungsverständnis gegenüber dem Instrument der formellen Bauleitplanung zugenommen hat.
Grundlage bilden unter anderem §§ 1 sowie 140 Nr. 4 Baugesetzbuch.
Der Rahmenplan konzentriert sich auf räumliche und sachliche Entwicklungsaufgaben eines städtischen Teilgebietes.
Ziele von städtebaulichen Rahmenplänen:
- städtebaulich-räumliche Konzepte
- Formulieren von Leitbild und Leitzielen für den Stadtteil
- Erarbeiten von Szenarien in Entwicklungsvarianten
- Aufzeigen von Auswirkungen auf soziale und technische Infrastruktur
- Darstellen der Verkehrs- und Freiraumentwicklung sowie der Grünstruktur und des Landschaftsschutzes
- Herausarbeiten von Stärken-/Schwächen-Profilen als Grundlage für Maßnahmekonzepte nach Prioritäten
Stadtplanungsamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Christian Villiers |