Bodenschutz
Der Boden, auf dem wir gehen, ist endlich und dessen Schutz somit notwendig. Neben Wasser und Luft ist Boden drittes Objekt des Umweltschutzes.
Was ist Bodenschutz?
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden regeneriert sich nur sehr langsam. Gleichrangig neben Wasser und Luft ist deshalb als drittes Objekt des Umweltschutzes der Boden einzuordnen.
Gefahren können sich aus einer allmählichen Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden oder einer akuten Verunreinigung des Bodens mit solchen Stoffen ergeben. Bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden ist der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um damit die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches)
Behördliche Aufgaben
- Genehmigungen und Anordnungen zur Untersuchung, Sanierung, Überwachung und Eigenkontrolle schädlicher Bodenveränderungen
- Maßnahmen bei Bodenerosionen durch Wasser / Wind
- Amtliche Auskünfte aus dem Thüringer Altlastinformationssystem – THALIS
- Prüfung / Überwachung von Maßnahmen zum Ein-/Aufbringen von Stoffen in/auf den Boden
- Führen von Boden- und Altlastinformationssystemen, Stammdatenpflege
- EU-Berichtspflichten, Berichterstattung an TMUEN
- Fachrechtliche Prüfung von Boden- /Altlastengutachten etc.
- Prüfung und Beurteilung von Bau- und Planvorhaben, Beteiligung in Zulassungsverfahren
Auskünfte zu Altlastverdachtsflächen erhalten Sie auf Antrag bei der Unteren Bodenschutzbehörde (kostenpflichtige Leistung)
Umweltamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Konrad Nickschick |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Gewässer- und Bodenschutz | |
Tel. | 0365 838 - 4230 |
Fax | 0365 838 - 4205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |