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Umwelt und Naturschutz

Bodenschutz

Der Boden, auf dem wir gehen, ist endlich und dessen Schutz somit notwendig. Neben Wasser und Luft ist Boden drittes Objekt des Umweltschutzes.

Sprössling der in den Händen gehalten wird. © pixabay

Was ist Bodenschutz?

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden regeneriert sich nur sehr langsam. Gleichrangig neben Wasser und Luft ist deshalb als drittes Objekt des Umweltschutzes der Boden einzuordnen.

Gefahren können sich aus einer allmählichen Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden oder einer akuten Verunreinigung des Bodens mit solchen Stoffen ergeben. Bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden ist der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um damit die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches)

Bodenerosion durch Wasser. © Stadt Gera

Behördliche Aufgaben

  • Genehmigungen und Anordnungen zur Untersuchung, Sanierung, Überwachung und Eigenkontrolle schädlicher Bodenveränderungen
  • Maßnahmen bei Bodenerosionen durch Wasser / Wind
  • Amtliche Auskünfte aus dem Thüringer Altlastinformationssystem – THALIS
  • Prüfung / Überwachung von Maßnahmen zum Ein-/Aufbringen von Stoffen in/auf den Boden
  • Führen von Boden- und Altlastinformationssystemen, Stammdatenpflege
  • EU-Berichtspflichten, Berichterstattung an TMUEN
  • Fachrechtliche Prüfung von Boden- /Altlastengutachten etc.
  • Prüfung und Beurteilung von Bau- und Planvorhaben, Beteiligung in Zulassungsverfahren
Schlamm in einem Rohr. © Stadt Gera

Umweltamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Gewässer- und Bodenschutz

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Fax0365 838 - 4205
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