Entwicklungskonzeption Wohnen/Stadtumbau Gera
Auf Grund des stetigen Bevölkerungsrückganges seit Anfang der 90er Jahre und den damit verbundenen Wohnungsleerständen (ca. 12.000 Wohnungen) , wurde durch die Stadt Gera gemeinsam mit den größten Wohnungsunternehmen ein Konzept zur Wohnungsmarktstabilisierung erarbeitet und im Juni 2002 unter dem Namen „Entwicklungskonzeption Wohnen (EKW)“ durch den Stadtrat beschlossen. Die EKW war Grundlage für die Möglichkeit eines geförderten Rückbaus der leerstehenden Häuser und Wohnungen im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost. Bis 2021 wurden ca. 7.500 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost in Gera zurückgebaut. Eine Stabilisierung im wohnungswirtschaftlichen Sinne war gelungen. Die Kosten des Leerstands im „seriellen Wohnungsbau“ konnten reduziert werden.
2017 wurde das Förderprogramm neu zur Stärkung der Innenstädte, zum Erhalt von Altbauten und dem Abbau von Wohnungsleerstand im Sinne der Bund-Länder-Städtebauförderung ausgerichtet.
Mit der Neuerarbeitung der Entwicklungskonzeption Wohnen 2035 und deren Beschlussfassung durch den Stadtrat (Drucksachen-Nr. 89/2021, 14.12.2021) ist diese als kommunales Zielkonzept verbindliche Entscheidungsgrundlage. In Verbindung mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (Beschluss Nr. 5/2014 vom 15. Mai 2014) ist die EKW 2035 für die Begründung von Vorhaben im Sinne der Thüringer Städtebauförderrichtlinie maßgebend. Die EKW 2002 wurde per Stadtratsbeschluss aufgehoben.
Im Rahmen der Analyse der EKW 2035 wurde festgestellt, dass der Wohnungsleerstand wieder auf mehr als 8.000 Wohnungen angestiegen ist. Nahezu 4.500 der leerstehenden Wohnungen sind in mehrgeschossigen Gebäuden, die vor 1918 erbaut wurden. Auch bis 2035 ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung weiter ausbreiten wird - nach vorliegender Prognose auf etwa 10.500 Wohnungen.
Für die Lösungsstrategien und Maßnahmen, welche im Rahmen der EKW 2035 formuliert wurden, ist anzumerken, dass diese bewusst offener formuliert wurden, da geeigneten Strategien nur vor Ort und gemeinsam mit den Akteuren und Eigentümern konzipiert, abgestimmt und umgesetzt werden können. Im Ergebnis dieser Abstimmungen sollen stadtteil- und quartierbezogene Konzepte entstehen. Für eine nachfolgende Maßnahmenförderung ist im Regelfall ein Satzungsbeschluss nach BauGB erforderlich.
Dokumente zum Download
Stadtplanungsamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
---|---|
Leitung | Christian Villiers |