Sondernutzungen
Sondernutzung von Straßen
Geht die Nutzung einer Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sondernutzungen sind erlaubnis- und gebührenpflichtig
Hinweis
Aufgrabungen/Leitungsverlegungen zum Zweck der öffentlichen Ver- und Entsorgung stellen keine Sondernutzung dar.
Folgende Sondernutzungsarten werden unterschieden
- bauliche Sondernutzungen (z.B. Aufgrabungen jeglicher Art, Baustelleneinrichtungsflächen, Container, Baugerüste, provisorische Baustellenzufahrten etc.)
- werberechtliche Sondernutzungen
- Sondernutzungen zu Veranstaltungen und Promotionsaktionen (z.B. Informationsstände, Fahrzeugpräsentationen, Umfragen, Flyerverteilung...
- Sondernutzungen des stationären Handels (Warenpräsentation, Werbeausfsteller vor Geschäften, Verkaufsstände, Tische und Stühle zur Bewirtungim Freien (Biergärten), Fahrradständer etc.
- sonstige Sondernutzungen (z.B. Müll- und Wertstoffcontainer, Container zum Sammeln von Altkleidern, Postablagekästen, Briefkastenanlagen, Blumenkübeln etc.)
Tiefbauamt
Anschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
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Postanschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Abteilung Straßenservice | |||||
tiefbau.verkehr@gera.de | |||||
Tel. | 0365 838 - 4730 | ||||
Fax | 0365 838 - 4705 | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
Herr Peter Fink Abteilungsleiter Straßenservice | Ernst-Toller-Straße 15, Zimmer 305
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