Sondernutzungen
Sondernutzung von Grünflächen
Für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis des städtischen Amtes für Stadtgrün erforderlich. Zu diesen Sondernutzungen zählen beispielsweise Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise auf städtischen Grünanlagen geplant sind.
Wann muss ich die Sondernutzung beantragen?
- 14 Tage vor Sondernutzungsbeginn
Auf welchen Flächen muss die Sondernutzung beim Amt für Stadtgrün beantragt werden?
- öffentlichen Parkanlagen
- städtische Grünanlagen
- städtische Spielplätze
Sondernutzungsanträge sind zu stellen bei Inanspruchnahme:
- durch Baumaßnahmen
- durch Veranstaltungen / Aufführungen
- durch Verkaufs- und Versorgungseinrichtungen
- für Klein-, Kurzzeit- und Veranstaltungswerbung
- für Großwerbeanlagen / Dauerwerbung
Amt für Stadtgrün
Anschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Jörg Kirschnick-Werner |
Barrierefreier Zugang | Nein |