Gesundheit
Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln
Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG. In der Sprechstunde werden Sie durch Mitarbeitende des Gesundheitsamts über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.
- Bitte melden Sie sich vorab unter Tel.: 0365 838 3522 an
- Erscheinen Sie bitte 10 Minuten vor dem Termin
- Ihr Wohnsitz muss sich innerhalb der Stadt Gera befinden
- Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument
- Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, EC-Kartenzahlung ist möglich.
- Bei Wiederholung der Belehrung beträgt die Verwaltungsgebühr 17,50 Euro
- Bei Verlust einer Bescheinigung kann ein Duplikat erstellt werden, Kosten 9,50 €.
- Ihre Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Teilnahme.
- Bei unzureichenden Deutschkenntnissen muss ein Übersetzer mitgebracht werden.
- Der Zeitaufwand beträgt insgesamt ca. 15-20 Minuten.
- Ort: Gagarinstraße 68, 1. Obergeschoss
Schülerpraktikum:
Schülerpraktikanten, die eine Bescheinigung der Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln benötigen, können mit einer Kostenübernahme des Schulträgers, ohne Gebühr an der regulären Belehrung teilnehmen.
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
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Hygiene | |||
hygiene@gera.de | |||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Sachbearbeiterin Infektionsschutz |
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