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Gesundheit

Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln

Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG. In der Sprechstunde werden Sie durch Mitarbeitende des Gesundheitsamts über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

  • Bitte melden Sie sich vorab unter Tel.: 0365 838 3522 an
  • Erscheinen Sie bitte 10 Minuten vor dem Termin
  • Ihr Wohnsitz muss sich innerhalb der Stadt Gera befinden
  • Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, EC-Kartenzahlung ist möglich.
  • Bei Wiederholung der Belehrung beträgt die Verwaltungsgebühr 17,50 Euro
  • Bei Verlust einer Bescheinigung kann ein Duplikat erstellt werden, Kosten 9,50 €.
  • Ihre Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Teilnahme.
  • Bei unzureichenden Deutschkenntnissen muss ein Übersetzer mitgebracht werden.
  • Der Zeitaufwand beträgt insgesamt ca. 15-20 Minuten.
  • Ort: Gagarinstraße 68, 1. Obergeschoss

Schülerpraktikum:

Schülerpraktikanten, die eine Bescheinigung der Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln benötigen, können mit einer Kostenübernahme des Schulträgers, ohne Gebühr an der regulären Belehrung teilnehmen.

Ein deftiges Frühstück wurde auch zwei Holzbrettern zubereitet und symbolisiert, wie wichtig Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln ist. . © Pixabay
Der richtige Umgang mit Lebensmitteln wird bei der Belehrung vermittelt.

Amt für Gesundheit und Versorgung

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera

Hygiene

E-Mailhygiene@gera.de
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Sachbearbeiterin Infektionsschutz

Tel.0365 838 - 3522