Cannabis-Teillegalisierung
Seit April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legal. Cannabis unterliegt nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis gelagert werden.
Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen auch, bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz anzubauen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Minderjährige oder andere Dritte keinen Zugriff auf den Cannabis haben. Der private Anbau ist nur für den eigenen Verbrauch bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Weitere Details können den „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums entnommen werden.
Zudem ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis durch eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigungen möglich. Anbauvereine dürfen monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis an Mitglieder abgeben, aber höchstens 25 Gramm an einem Tag.
Das Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen können sie hier Aktuelles | TLLLR (thueringen.de) nachlesen.
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
---|---|---|---|
Hygiene und Infektionsschutz | |||
hygiene.infektionsschutz@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3525 | ||
Fax | 0365 838 - 3535 | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Sachgebietsleiterin Hygiene |
| ||
Hygieneinspektorin |
| ||
Hygieneinspektorin |
| ||
Sachbearbeiterin Infektionsschutz |
| ||
Sachbearbeiterin Infektionsschutz |
|