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Suchthilfe und Suchtprävention

Cannabis

. © EKKAPON - stock.adobe.com

Seit April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legal. Cannabis unterliegt nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis gelagert werden.

Für Kinder und Jugendliche bleibt Cannabis allerdings verboten. Bei Verstößen werden die Eltern informiert, unter Umständen werden Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen zur Pflicht gemacht. Kinder und Jugendliche müssen grundsätzlich vor dem Zugriff geschützt werden.

Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen auch, bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz anzubauen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Minderjährige oder andere Dritte keinen Zugriff auf den Cannabis haben. Der private Anbau ist nur für den eigenen Verbrauch bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Zudem ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis durch eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigungen möglich. Anbauvereine dürfen monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis an Mitglieder abgeben, aber höchstens 25 Gramm an einem Tag.

Das Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen können sie hier Aktuelles | TLLLR (thueringen.de) nachlesen.

Patientinnen und Patienten können sich Cannabisarzneimittel seit März 2017 verschreiben lassen. Das kann Medizinalcannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten sein oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Verschreibung erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin. Das Cannabisarzneimittel erhalten Patientinnen und Patienten in einer Apotheke.
Der Einsatz von Cannabis als Medizin hat sich beispielsweise in der Schmerztherapie und bei bestimmten chronischen Erkrankungen als hilfreich erwiesen. Die Kosten für die Behandlung werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Weitere Details können den „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums entnommen werden.

Amt für Gesundheit und Versorgung

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E-Mailmalinowsky.beate@gera.de
Tel.0365 838 - 3594
Servicezeitennach Vereinbarung

Ansprechpartner/innen

Frau Beate Malinowsky

Sucht- und Psychiatriekoordinatorin

Gagarinstraße 68, Zimmer 207

E-Mailmalinowsky.beate@gera.de
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Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei der Suchtberatungsstelle Gera