Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz: LSZ – regelt seit 2019 die Familienförderung im Land Thüringen neu. Auf diese Weise sollen Familien besser unterstützt und entsprechende Angebote in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten bedarfsgerechter gestaltet werden.
Förderjahr 2025
Auch für das Jahr 2025 ist es ab sofort und bis zum 31.08.2024* wieder möglich Ihre Projekte durch Fördermittel aus dem Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" zu unterstützen.
Den Aufruf der Stadt Gera sowie alle notwendigen Unterlagen finden Sie in untenstehendem Downloadfeld.
*ACHTUNG LSZ Förderjahr 2025
Da in diesem Jahr die Sommerferien in Thüringen schon sehr früh beginnen und damit die Zeit zur Antragstellung der Fördermittel im Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ für 2025 durch die damit einhergehende Urlaubszeit sehr kurz ist, haben wir uns entschlossen die Möglichkeit der Antragstellung in diesem Jahr um einen Monat zu verlängern.
Antragsfrist ist dementsprechend in diesem Jahr der 31.08.2024.
Downloads zur Antragstellung
Förderjahr 2024
Die Möglichkeiten für eine Antragstellung noch für das Förderjahr 2024 sind im Dezernat Jugend und Soziales zu erfragen.
Warum gibt es das Landesprogramm?
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2014 festgeschrieben, Familien stärker zu unterstützen. Familien in Thüringen müssen sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und den Anforderungen durch die gesellschaftliche und ökonomische Lebenswelt auseinandersetzen. Dabei werden die sozialen infrastrukturellen Rahmenbedingungen den veränderten Bedarfen von Familien in Thüringen nicht immer gerecht. In Zeiten steigender finanzieller Lasten wird zudem die Notwendigkeit einer effektiveren Bündelung und Nutzung der kommunalen Ressourcen im sozialen Sektor immer deutlicher. Parallelstrukturen in Angeboten und Verwaltung führen zu Dopplungen und an anderer Stelle sind Lücken entstanden. Die Zusammenarbeit von verschiedenen Verwaltungsstrukturen, mit Freien Trägern sowie mit Familien direkt ist ein Weg, neue Angebote zu etablieren und bestehende bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Warum nützt das Landesprogramm den kreisfreien Städten und Landkreisen?
- Stärkung einer bedarfsgerechten, demografiefesten und nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur
- Etablierung einer integrierten Planung aller vom Programm erfassten Handlungsfelder gemeinsam mit den Akteuren vor Ort unter Beteiligung der Familien
- Gewährleistung der notwendigen kontinuierlichen Vernetzung, Etablierung eines neuen Dialoges mit allen Akteuren
- Qualifizierung der Angebote in ihrer Wirksamkeit, Stärkung von ehrenamtlichem Engagement
- Stärkung der Identifikation von Familien mit ihrer Region
Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?
Das Land Thüringen fördert mit 10 Millionen Euro pro Jahr einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie:
- Frauen- und Familienzentren
- Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
- Thüringer Eltern-Kind-Zentren
- regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
- Zuschüsse für Seniorenarbeit
Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen. Die Kommunen beteiligen sich mit einer
Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent der Fördersumme. Die Finanzierung ist in einem Stufenplan geregelt.
Dezernat 3000 Jugend und Soziales
Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
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Verkehrsmittel | Stadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Kühnel Sachbearbeiterin |
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Formulare LSZ
Downloads zum LSZ
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (DS-GVO Art. 13)
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Projektförderung (ANBest-p)
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Gebietskörperschaften (ANBest - Gk)
- Hinweise zur Zuwendungsfähigkeit von Honorarausgaben
- Honorarstaffel 2024
- Richtlinie LSZ des Landes
- Richtlinie LSZ der Stadt Gera
- Fachspezifischer integrierter Plan
- Publizitätsleitfaden