Zum Inhalt springen
.
Soziale Projekte

Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz: LSZ – regelt seit 2019 die Familienförderung im Land Thüringen neu. Auf diese Weise sollen entsprechende Angebote in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten bedarfsgerechter gestaltet und dadurch Familien besser unterstützt werden.

Förderjahr 2025

Die  Abgabe eines Antrags zur Förderung von Mikroprojekten im Förderjahr 2025 war bis zum 31.08.2024 bei der Stadtverwaltung möglich. Darüber hinaus sind zusätzliche Möglichkeiten für eine Antragstellung noch für das Förderjahr 2025 telefonisch oder per E-Mail im Dezernat Soziales, Jugend und Kultur zu erfragen.

Warum gibt es das Landesprogramm?

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2014 festgeschrieben, Familien stärker zu unterstützen. Familien in Thüringen müssen sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und den Anforderungen durch die gesellschaftliche und ökonomische Lebenswelt auseinandersetzen. Dabei werden die sozialen infrastrukturellen Rahmenbedingungen den veränderten Bedarfen von Familien in Thüringen nicht immer gerecht. In Zeiten steigender finanzieller Lasten wird zudem die Notwendigkeit einer effektiveren Bündelung und Nutzung der kommunalen Ressourcen im sozialen Sektor immer deutlicher. Parallelstrukturen in Angeboten und Verwaltung führen zu Dopplungen und an anderer Stelle sind Lücken entstanden. Die Zusammenarbeit von verschiedenen Verwaltungsstrukturen, mit Freien Trägern sowie mit Familien direkt ist ein Weg, neue Angebote zu etablieren und bestehende bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

Warum nützt das Landesprogramm den kreisfreien Städten und Landkreisen?

  • Stärkung einer bedarfsgerechten, demografiefesten und nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur
  • Etablierung einer integrierten Planung aller vom Programm erfassten Handlungsfelder gemeinsam mit den Akteuren vor Ort unter Beteiligung der Familien
  • Gewährleistung der notwendigen kontinuierlichen Vernetzung, Etablierung eines neuen Dialoges mit allen Akteuren
  • Qualifizierung der Angebote in ihrer Wirksamkeit, Stärkung von ehrenamtlichem Engagement
  • Stärkung der Identifikation von Familien mit ihrer Region

Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?

Das Land Thüringen fördert mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie:

  • Frauen- und Familienzentren
  • Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
  • Thüringer Eltern-Kind-Zentren
  • regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
  • Zuschüsse für Seniorenarbeit

Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen. Die Kommunen beteiligen sich mit einer
Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent der Fördersumme. Die Finanzierung ist in einem Stufenplan geregelt.

.

Dezernat 3000 Jugend und Kultur

PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
VerkehrsmittelStadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße
Barrierefreier ZugangJa
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Kühnel

Sachbearbeiterin

E-Mailsozialeprojekte@gera.de