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Zahnarzt

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen

Die Untersuchung von Klassenstufen ist im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit und Versorgung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wer wird untersucht?

  • Schüler und Schülerinnen aller Klassenstufen und Schularten
  • Förderschüler

Warum untersuchen wir?

  • Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe
  • Erhebung gesundheitlich relevanter Daten zum bevölkerungsmedizinischen Aspekt/Epidemiologie
  • Erfüllung einer sozialkompensatorischen Aufgabe (Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau, nachgehende Fürsorge/Kinderschutz)

Wann untersuchen wir?

  • im Verlauf des Schuljahres

Wo untersuchen wir?

  • in der jeweiligen Schule

Was wird für die Untersuchung benötigt?

  • Einverständniserklärung Fluoridierung
  • ggf. Zahnärztlicher Kinderpass
  • Zahnputzsachen (Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher bei Bedarf)

Was beinhaltet unsere Untersuchung?

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • freiwillige Fluoridlacktouchierung bei Einverständnis der Eltern und Sorgeberechtigten

Wie werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?

  • Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche Information sowie ggf. eine Empfehlung zum Aufsuchen eines niedergelassenen Zahnarztes/Kieferorthopäden bei kontrollbedürftigen Befunden

Rechtliche Grundlagen

  • §21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Verhütung von Zahnkrankheiten
  • §55/57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zahnärztliche Pflichtuntersuchung
  • §5 Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
  • Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) • Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung

Amt für Gesundheit und Versorgung

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

E-MailZahnaerztlicher.Dienst@gera.de
Tel.0365 838 - 3565
Fax0365 838 - 3505
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Sachgebietsleiter/in – Zahnarzt/Zahnärztin

Tel.0365 838 - 3565

Zahnärztin

Tel.0365 838 - 3566

Zahnarzthelferin

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Assistenz

Tel.0365 838 - 3549