Zahnarzt
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen
Die Untersuchung von Klassenstufen ist im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit und Versorgung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilnahme ist verpflichtend.
Wer wird untersucht?
- Schüler und Schülerinnen aller Klassenstufen und Schularten
- Förderschüler
Warum untersuchen wir?
- Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe
- Erhebung gesundheitlich relevanter Daten zum bevölkerungsmedizinischen Aspekt/Epidemiologie
- Erfüllung einer sozialkompensatorischen Aufgabe (Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau, nachgehende Fürsorge/Kinderschutz)
Wann untersuchen wir?
- im Verlauf des Schuljahres
Wo untersuchen wir?
- in der jeweiligen Schule
Was wird für die Untersuchung benötigt?
- Einverständniserklärung Fluoridierung
- ggf. Zahnärztlicher Kinderpass
- Zahnputzsachen (Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher bei Bedarf)
Was beinhaltet unsere Untersuchung?
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
- freiwillige Fluoridlacktouchierung bei Einverständnis der Eltern und Sorgeberechtigten
Wie werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?
- Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche Information sowie ggf. eine Empfehlung zum Aufsuchen eines niedergelassenen Zahnarztes/Kieferorthopäden bei kontrollbedürftigen Befunden
Rechtliche Grundlagen
- §21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Verhütung von Zahnkrankheiten
- §55/57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zahnärztliche Pflichtuntersuchung
- §5 Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) • Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst | |||
Zahnaerztlicher.Dienst@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3565 | ||
Fax | 0365 838 - 3505 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Sachgebietsleiter/in – Zahnarzt/Zahnärztin |
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Zahnärztin |
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Zahnarzthelferin |
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Assistenz |
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