Zum Inhalt springen
Zahnarzt

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen

Es besteht das Recht auf die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung während des Betreuungszeitraumes durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit und Versorgung. Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf einer schriftlichen Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Wer wird untersucht?

  • die Kinder der Kindertageseinrichtungen

Warum untersuchen wir?

  • Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe
  • Erhebung gesundheitlich relevanter Daten zum bevölkerungsmedizinischen Aspekt/Epidemiologie
  • Erfüllung einer sozialkompensatorischen Aufgabe (Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau, nachgehende Fürsorge/Kinderschutz)

Wann untersuchen wir?

  • im Verlauf des Kindergartenjahres

Wo untersuchen wir?

  • in der jeweiligen Kindertageseinrichtung

Was wird für die Untersuchung benötigt?

  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Einwilligungserklärung zur zahnärztlichen Untersuchung (ggf. im Kita-Betreuungsvertrag enthalten)
  • ggf. zahnärztlicher Kinderpass

Was beinhaltet die Untersuchung?

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • Ggf. Aufklärung der Kinder zur Zahnpflege, Ernährung und Fluoridierung

Wie werden Sie über die Ergebnisse informiert?

  • Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche Information sowie ggf. eine Empfehlung zum Aufsuchen eines niedergelassenen Zahnarztes/Kieferorthopäden bei kontrollbedürftigen Befunden

Rechtliche Grundlagen

  • §21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Verhütung von Zahnkrankheiten
  • Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter
  • § 18 Abs. 3 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG)
  • Art.13 EU-Datenschutzgrundverordnung

Amt für Gesundheit und Versorgung

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

E-MailZahnaerztlicher.Dienst@gera.de
Tel.0365 838 - 3565
Fax0365 838 - 3505
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Sachgebietsleiter/in – Zahnarzt/Zahnärztin

Tel.0365 838 - 3565

Zahnärztin

Tel.0365 838 - 3566

Zahnarzthelferin

Tel.0365 838 - 3560

Assistenz

Tel.0365 838 - 3549