Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen
Es besteht das Recht auf die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung während des Betreuungszeitraumes durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit und Versorgung. Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf einer schriftlichen Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
Wer wird untersucht?
- die Kinder der Kindertageseinrichtungen
Warum untersuchen wir?
- Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe
- Erhebung gesundheitlich relevanter Daten zum bevölkerungsmedizinischen Aspekt/Epidemiologie
- Erfüllung einer sozialkompensatorischen Aufgabe (Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau, nachgehende Fürsorge/Kinderschutz)
Wann untersuchen wir?
- im Verlauf des Kindergartenjahres
Wo untersuchen wir?
- in der jeweiligen Kindertageseinrichtung
Was wird für die Untersuchung benötigt?
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Einwilligungserklärung zur zahnärztlichen Untersuchung (ggf. im Kita-Betreuungsvertrag enthalten)
- ggf. zahnärztlicher Kinderpass
Was beinhaltet die Untersuchung?
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
- Ggf. Aufklärung der Kinder zur Zahnpflege, Ernährung und Fluoridierung
Wie werden Sie über die Ergebnisse informiert?
- Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche Information sowie ggf. eine Empfehlung zum Aufsuchen eines niedergelassenen Zahnarztes/Kieferorthopäden bei kontrollbedürftigen Befunden
Rechtliche Grundlagen
- §21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Verhütung von Zahnkrankheiten
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter
- § 18 Abs. 3 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG)
- Art.13 EU-Datenschutzgrundverordnung
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst | |||
Zahnaerztlicher.Dienst@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3565 | ||
Fax | 0365 838 - 3505 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
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Sachgebietsleiter/in – Zahnarzt/Zahnärztin |
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Assistenz |
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