Zum Inhalt springen
Schularzt

Vorsorgeuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen

Es besteht das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung während des Betreuungszeitraumes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Diese wird in der Regel 2 Jahre vor Einschulung angeboten.

Wer wird untersucht?

  • Kinder in Kindertageseinrichtungen, vornehmlich ca. 2 Jahre vor der Einschulung

Warum untersuchen wir?

  • um gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eventuelle Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, ggf. fachärztlich abklären und behandeln zu lassen
  • Kind aus medizinischer Sicht optimal für eine erfolgreiche Beschulung vorzubereiten

Wann untersuchen wir?

  • im Verlauf des Kindergartenjahres

Wo untersuchen wir?

  • in der jeweiligen Kindertageseinrichtung

Was wird für die Untersuchung benötigt?

  • den ausgefüllten Fragebogen sowie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • das gelbe Heft (Früherkennungsuntersuchungen U-Reihe),
  • den Impfausweis,
  • ärztliche und therapeutische Befunde (z.B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physio-, Ergo-, Logotherapieberichte),
  • Bescheide (z.B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung),
  • Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgeräte).

Was beinhaltet die Untersuchung?

  • Überprüfung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • körperliche Untersuchung, inklusive Körpergröße und -gewicht
  • Entwicklungseinschätzung, insbesondere Körpermotorik, Kognition und Sprache

Wie werden Sie über die Ergebnisse informiert?

  • Eltern erhalten eine schriftliche, vertrauliche Befundinformation sowie ggf. eine Überweisung an niedergelassene Ärzte bei kontrollbedürftigen Befunden

Rechtliche Grundlagen

  • § 18 Abs. 3 ThürKitaG
  • Art.13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung