Schularzt
Schulärztliche Untersuchung von Klassenstufen
Die Untersuchung von Klassenstufen ist im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilnahme ist verpflichtend.
Wer wird untersucht?
- Schüler und Schülerinnen der Klasse 4 und 8 aller Schularten
- Förderschüler jedes 2. Jahr
Warum untersuchen wir?
- um gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eventuelle Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, ggf. fachärztlich abklären und behandeln zu lassen
- um Fehlbelastung im Unterricht bei eventuell vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden
- zur anonymisierten statistischen Auswertung der Daten für die Planung gesundheitsfördernder Maßnahmen
Wann untersuchen wir?
- im Verlauf des Schuljahres
Wo untersuchen wir?
- in der jeweiligen Schule
Was wird für die Untersuchung benötigt?
- den ausgefüllten Fragebogen 1 und Fragebogen 2 sowie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- das gelbe Heft (Früherkennungsuntersuchungen U-Reihe),
- den Impfausweis,
- ärztliche und therapeutische Befunde (z.B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physio-, Ergo-, Logotherapieberichte),
- Bescheide (z.B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung, Sonderpädagogisches Gutachten),
- Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgeräte).
Was beinhaltet unsere Untersuchung?
- Überprüfung des Impfstatus
- Seh- und Hörtest
- körperliche Untersuchung
Wie werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?
- Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche, vertrauliche Befundinformation sowie ggf. eine Überweisung zu niedergelassenen Ärzten bei kontrollbedürftigen Befunden
Rechtliche Grundlagen
- §55 Abs. 2 und 3 sowie §57 des Thüringer Schulgesetz
- §4 Abs. 2 und 3 Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege
- Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung